Publikationen

Verwaltungsrechtliche Hinweise für das Verfahren der Inobhutnahme, (Juni 2020)

Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII zählt zu den großen Herausforderungen bei der täglichen Arbeit in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter. Die nachfolgenden Ausführungen haben sich zum Ziel gesetzt, notwendige Kenntnisse der verwaltungsrechtlichen Umsetzung einer Inobhutnahme zusammenzufassen und dadurch den Fachkräften in der Praxis der Jugendämter eine Hilfestellung zu geben.