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Unsere Themen:BetreuungsrechtDie überörtliche Betreuungsbehörde des KVJS veranstaltet am 02.10.2025 in Stuttgart eine Jahrestagung für die Sachgebietsleitungen der Betreuungsbehörden in Baden-Württemberg. Referierende von Bundes- und Landesebene sowie aus den Kreisen informieren über:
Ebenso besteht die Gelegenheit zum Austausch. Weitere Informationen einschließlich Anmeldemöglichkeit finden Sie auf unserer Homepage: Jahrestagung der Sachgebietsleitungen bei Betreuungsbehörden - 25-2-BtR81-1: KVJS Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf verständliche und zugängliche Informationen in leichter Sprache. Die Übersetzung von Texten kann sehr zeitaufwändig sein. Das Portal „Leichte Sprache Baden-Württemberg“ bietet hier Unterstützung. Mitarbeitende aus der Verwaltung können eine Textbörse nutzen, in der man die bereits vorhandenen Texte in leichter Sprache anderer Behörden findet. Zum Portal: Leichte Sprache Baden-Württemberg Weiteres zur Leichten Sprache lesen Sie auch im Reiter "Eingliederungshilfe". Durch eine Änderung des Kostenrechtsänderungsgesetzes zum 01.06.2025 wurde der Freibetrag für die Gerichtsgebührenhaftung an die Haftung des Betreuten für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers angeglichen. Der Freibetrag verringert sich von 25.000 Euro auf 10.000 Euro. Für schon laufende Betreuungen sind die am 01.01.2025 für das Jahr 2025 fällig gewordenen Jahresgebühren noch nach altem Recht abzurechnen (§ 134 Abs. 1 Satz 4 GNotKG). Bezüglich der neuen Betreuungen, die ab 01.06.2025 eingerichtet werden, werden dann bereits Kosten erhoben, wenn das Vermögen über dem Schonfreibetrag von 10.000 Euro liegt bzw. nach Maßgabe von § 1880 Abs. 2 BGB der Betroffene nicht mittellos ist. EingliederungshilfeIm Mitgliederbereich sind neue Lernvideos nach vorherigem Login unter Lernvideos zu folgenden Themen eingestellt:
Wir freuen uns über Feedback und neue Ideen und Anregungen für künftige Lernvideos. Bitte kontaktieren Sie hierzu Susanne.Werz@kvjs.de oder Katja.Astl@kvjs.de Am 7. Juli 2025 fand die zweite Veranstaltung der Reihe Impulse Autismus des KVJS statt. Unter dem Titel „Unterstützungsmöglichkeiten durch den Inklusions- und Integrationsfachdienst (IFD) im Übergang Schule-Beruf und im Arbeitsleben“ gaben Mitarbeitende des IFD Einblick in ihre Unterstützungsangebote für Menschen mit Autismus. Die Präsentation zum Vortrag finden Sie im Mitgliederbereich des KVJS unter folgendem Link zum Download: Mitgliederbereich Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Mitgliederbereich einloggen müssen, um den Link zu öffnen.
Gerne weisen wir Sie auf weitere Veranstaltungen der Reihe Impulse Autismus hin: Mittwoch, 24.09.2025, 09:00 – 11:00 Uhr, kostenfreier online Vortrag über Zoom „Best Practice: Tagesförderstruktur für junge erwachsene Menschen aus dem Autismusspektrum in der Phase zwischen Schule und Werkstatt/Ausbildung/Studium“ Referenten sind Andrea Gier-Dufern und Anja Selter von Kängu Freiburg. Die Einwahldaten zur Veranstaltung sind: An Zoom-Meeting teilnehmen Meeting-ID: 828 0023 8672
Mittwoch, 19.11.2025, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr, online Vortrag über Zoom „Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen aus dem Autismusspektrum“ Referenten sind Luisa Hein vom KVJS und Kängu Freiburg Eine Anmeldung ist bereits über folgenden Link auf unsere Homepage möglich. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt. https://www.kvjs.de/fortbildung-fachschulen/fortbildung/detail/kurs/25-2-TK3-1x/info
Weitere Veranstaltungen der Vortrags- und Veranstaltungsreihe sind in Planung. Wir informieren Sie jeweils rechtzeitig. Am 26. und 27. Juni 2025 fand die Jahrestagung der Sachgebietsleitungen der Eingliederungshilfe im Bildungszentrum Schloss Flehingen statt. Die Referate Teilhabe und Soziales, der Medizinisch-Pädagogische Dienst, das Inklusions- und Integrationsamt sowie das Referat Vertragsrecht und Vergütungen des KVJS legten mit ihren Inputs zu den aktuellen Themen die Grundlage für die sich anschließenden regen Diskussionen sowie den gegenseitigen fachlichen Austausch. Daneben luden zwei Workshops zu den Themenfeldern Wirksamkeit und Herausfordernden Verhaltensweisen zur Auseinandersetzung mit diesen fachlichen Inhalten ein. Gemeinsam wurden Ideen und Ansätze diskutiert. Die Tagungsunterlagen sind im Mitgliederbereich KVJS hier abrufbar https://www.kvjs.de/mitglieder/s-o-z-i-a-l-e-s/allgemeine-informationen/tagungsunterlagen Von Seiten des KVJS werden neben dieser Jahrestagung künftig weitere Austauschformate für die Ebene der Sachgebietsleitungen in der Eingliederungshilfe angeboten werden. Die weiteren Informationen werden über unsere Rundschreiben bekanntgegeben. Im März 2025 erfolgte die Veröffentlichung der ersten einheitlichen Empfehlung für Leichte Sprache, die DIN SPEC 33429 "Empfehlung für Deutsche Leichte Sprache". Die Empfehlung beinhaltet ein umfassendes Gesamtkonzept, das den Prozess von Schrift- und Bildsprache bis zur Beteiligung von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Prüfungsprozess von Leichter Sprache abdeckt. Unter nachfolgendem Link können Sie diese kostenfrei von der Homepage des DIN e.V. herunterladen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat seinen Ratgeber und Icon Download in Leichter Sprache auf Grundlage der DIN SPEC 33429 aktualisiert. Das BMAS stellt die Icons zum lizenz- und kostenfreien Download zur Verfügung. Den Ratgeber und die Icons finden Sie auf der Homepage des BMAS. Kennen Sie schon die Arbeitshilfen des KVJS zum Thema Leichte Sprache? Es gibt das „Wörterbuch zur Teilhabe-Planung in Leichter Sprache“, in dem Sie Begriffe aus den Bereichen Eingliederungshilfe und Gesamt- und Teilhabeplanverfahren übersetzt in Leichte Sprache finden. Dies kann im Alltag die Kommunikation mit Klienten erleichtern. Das Wörterbuch steht auf unserer Homepage zum kostenlosen Download zur Verfügung: Zusätzlich gibt es für Klientinnen und Klienten die Broschüre „Wie bekomme ich Eingliederungs-Hilfe? Ein Wegweiser in Leichter Sprache“. Beide Broschüren stehen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung oder können als Printmedium kostenfrei bestellt werden: FörderprogrammeDie Neufassung der Verwaltungsvorschrift Dezentrale Angebote des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 3.Juni 2025 ist am 01.07.2025 in Kraft getreten. Gefördert werden Wohn- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung. Die Investitionsförderung soll zur Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen in den Stadt- und Landkreisen beitragen. Die Verwaltungsvorschrift finden Sie unter: Investive Förderung Behindertenhilfe: KVJS Für Ergänzungen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Ansprechpersonen finden Sie unter: Referat 21 - Ansprechpartnersuche Planung/Förderung: KVJS ![]() Fortbildung>> Tagungen <<28.-29. Juli 2025 in Gültstein 29.-30. Juli 2025 in Bad Boll 6. bis 7. November 2025 in Gültstein >> Gesamt- und Teilhabeplanverfahren - |
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