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Die Themen im Juli:Aktuelle Termine von KVJS Tagungen25.-26. Oktober 2023 in Gültstein 27.-28. November 2023 in Gültstein Aktuelle Termine von sonstigen Tagungen und Messen27. Juli 2023 in Stuttgart 30. August 2023 als Online-Fachtag 20. September 2023 in Stuttgart Datum: 20.09.2023 Uhrzeit: 09:00 - 16:30 Uhr Veranstaltungsort: Stuttgart Wie bewältigen wir den Fachkräftemangel in der Pflege? Wie nutzen wir neue digitale Anwendungen für die pflegerische Versorgung? Wie können wir Ehrenamtliche in die quartiersorientierte Versorgung von Pflegebedürftigen besser einbinden? Um die Herausforderungen in der Pflege bewältigen zu können, brauchen wir neue, innovative Lösungen und einen Bürger-Technik-Profi-Mix. Mit dem Innovationsprogramm D-Care Lab BW unterstützt und begleitet das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. gemischte Teams bei der Erarbeitung neuer Lösungen für die quartiersorientierte Versorgung von Pflegebedürftigen. Im Rahmen des Innovationskongresses werden Ergebnisse des Programms und weitere Modellprojekte vorgestellt. Der Kongress bietet baden-württembergischen Akteuren aus Praxis, Wissenschaft, Politik, Kommune, Ehrenamt und weiteren Stakeholdern die Möglichkeit, sich fachlich auszutauschen, voneinander zu lernen und sich zu vernetzen. Das Ziel ist es, die Innovationskapazitäten in der Pflege und im Quartier zu stärken. Es soll über nachhaltige Finanzierungsmodelle für innovative Angebote und verbesserte Mechanismen für die Integration von bewährten Modellprojekten in das Refinanzierungssystem diskutiert werden. Der Kongress ist Teil des Projektes „D-Care Lab Baden-Württemberg: Innovationsprogramm zur Entwicklung neuer Angebote in der Kurzzeitpflege und für die häusliche Versorgung“, das durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln finanziert wird, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Das Projekt wird umgesetzt von der Diakonie Baden-Württemberg und dem Grünhof e.V. gemeinsam mit den baden-württembergischen Partnern Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag, Kommunalverband für Jugend und Soziales, AOK und Liga der freien Wohlfahrtspflege. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an jherrmann@diakonie-baden.de. Anmeldeschluss: 10.09.2023 Teilnahmegebühr: kostenfrei Veranstaltet durch: Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V BetreuungsrechtDie Deutsche Alzheimer-Gesellschaft betreibt schon seit mehreren Jahren ein Informationsangebot zum Thema Demenz und Migration. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Unfähigkeit des Betroffenen, einen freien Willen zu bilden (§ 1814 II BGB) der positiven Feststellung bedarf. Soweit ein Sachverständigengutachten im Zusammenhang der Anordnung einer Betreuung anführt, der Betroffenen sei krankheitsbedingt beeinträchtigt bzw. nicht unbeeinträchtigt, ergibt sich daraus nicht widerspruchsfrei, dass der Betroffenen nicht mehr zu einer Willensbildung in der Lage ist. Das Urteil finden Sie hier: Beschluss des XII. Zivilsenats vom 11.1.2023 Das OLG Bamberg hat im Zusammenhang mit einem Sturz einer Seniorin während eines begleiteten Spaziergangs folgendes entschieden: EingliederungshilfeMenschen mit Behinderungen erfahren häufiger Gewalt als Menschen ohne Behinderung. Diese Tatsache ist durch aktuelle Studien belegt. Nicht zuletzt deshalb sind die Einrichtungen der Behindertenhilfe durch § 37a SGB IX verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu treffen. Hierzu gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistung zugeschnittenes Gewaltschutzkonzept. Die Menschen mit Behinderungen sind an der Erarbeitung des Gewaltschutzkonzeptes zu beteiligen Vor diesem Hintergrund erreichen den KVJS von den Trägern der Eingliederungshilfe immer wieder Bitten, hierzu Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Zeitgleich befasste sich die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Behindertenbeauftragten (gAG KBB) bereits intensiv mit diesem Thema. Als gemeinsames Resultat können wir Ihnen die abgestimmte Handreichung zu Gewaltschutzkonzepten zur Verfügung stellen. Diese Handreichung wurde gemeinsam erarbeitet und soll einen Überblick geben, welche Inhalte ein gutes Gewaltschutzkonzept abdecken sollte. Weitere Informationen sowie das Konzept in Leichter Sprache finden Sie im Mitgliederbereich im Rundschreiben 70 / 2023 oder im öffentlichen Bereich der KVJS-Homepage. Auf der Seite der Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz finden Sie Mitschnitte von mehreren vergangenen Veranstaltungen zu folgenden Themen: ![]() Fortbildung>> Pflege und Alter <<18. Juli 2023 in Stuttgart >> Leitungskompetenz in der Jugend-, Sozial- und Eingliederungshilfe <<14.-15. September 2023 in Flehingen >> Führen und Leiten <<19.-20. September 2023 in Gültstein >> Angebote für weitere Personengruppen <<27.-28. September 2023 in Gültstein >> Gesamtplanverfahren - Vertiefung Leistungs- und Verfahrensrecht <<9. Oktober 2023 in Flehingen 21. November 2023 als Online-Seminar In diesem zweitägigen Kompaktseminar "Anwendung ICF und BEI_BW" werden am 1. Tag Aufbau und Struktur der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vorgestellt sowie die einzelnen Bestandteile und deren Bedeutung für die Eingliederungshilfe erläutert. Am 2. Tag lernen die Teilnehmenden die Hintergründe und Inhalte des Bedarfsermittlungsinstrumentes BEI_BW kennen und können mit dem Instrument umgehen.
>>Vermögenssorge<<21. Juli 2023 in Flehingen >>Gesundheitssorge<<15. September 2023 in Flehingen >>Aufgaben der Betreuungsvereine<<21. September 2023 als Online-Seminar >>Aufgaben der Betreuungsbehörden<<27. September 2023 in Stuttgart >>Inklusion<<27. September 2023 in Flehingen >>Grundzüge des Betreuungsrechts<<29. September 2023 in Flehingen >> Gesundheit <<15. September 2023 in Flehingen 29. September 2023 in Flehingen >>Sozial- und Methodenkompetenz<<29. September 2023 in Flehingen FörderprogrammeDas Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aktualisiert jährlich die Broschüre "Fördermöglichkeiten und Programme der kommunalen Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung in Baden-Württemberg". Die Broschüre richtet sich an Akteurinnen und Akteure der kommunalen Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung in Baden-Württemberg. Sie dient der Übersicht über Fördermöglichkeiten, Wettbewerbe und Programme der kommunalen Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung, die für alle Land- und Stadtkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg abrufbar sind. Sie bietet eine Übersicht über Fördermöglichkeiten und Programme der Kommunalen Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung sowie weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links: sowie in Rundschreiben Nr. 76 / 2023 Das Land Baden-Württemberg unterstützt künftig die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Für 2023 und 2024 stehen dafür im Landeshaushalt insgesamt 16 Millionen Euro bereit. Das Förderangebot „Neues Wohnen“ setzt im Bereich der Wohnraumförderung neue Impulse. Zum Auftakt hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen einen Projektaufruf „gemeinschaftliches Mehrgenerationen-wohnen“ veröffentlicht. Damit soll bezahlbarer und qualitätsvoller Wohnraum geschaffen werden, in dem unterschiedliche Generationen gemeinschaftlich leben. Sowohl individuell genutzte als auch gemeinschaftlich genutzte Räume können investiv gefördert werden. Die Förderung beträgt zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wobei 20 Prozent dieser Kosten vorab als Eigenkapital erbracht werden müssen. Im Gegenzug muss die Kaltmiete eines geförderten Wohnraums für einen Zeitraum von 15 Jahren um mindestens 20 Prozent niedriger sein als die ortsübliche Vergleichsmiete. Durch den Projektaufruf haben Interessenten nun in einem ersten Schritt die Möglichkeit, bis zum 30. September 2023 ihre Projektideen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (per E-Mail an neues-wohnen@mlw.bwl.de) einzureichen. Die Ideen werden von einem Expertengremium geprüft und bewertet. In einer zweiten Phase sollen erfolgsversprechende Ideen konkretisiert und über eine Förderung entschieden werden. Weitere Informationen finden Sie in folgendem Rundschreiben: Nr. 71 / 2023 Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, die Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg zu überwinden. Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, sollen besser mit Wohnungen versorgt werden. Damit sollen auch der Gesetzesauftrag und die Rechtsansprüche der betroffenen Menschen nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) weiter verwirklicht werden. Dafür sollen in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und freien Trägern Housing-First-Modellprojekte aufgelegt werden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg stellt zusammen mit der Vector Stiftung Fördermittel in Höhe von 1.550.000 Euro für Modellprojekte bereit. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Projektförderung gewährt. Die Maßnahmen werden im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 300.000 Euro im Einzelfall gefördert. Antragsfrist ist der 30. September 2023. Weiteres lesen Sie in folgendem Rundschreiben: Nr. 74 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 74 / 2023 MINA-MIT ist ein Projekt von MINA - Leben in Vielfalt e.V., ein Berliner Verein mit über 10 Jahren Erfahrung in der Beratung und Selbsthilfe von Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung und Behinderung. MINA-MIT wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Ziel des Projekts ist die Förderung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Menschen mit Migrationserfahrung und Behinderung. Das bundesweite Projekt unterstützt Teilnehmende dabei, ihre Gesellschaft mitzugestalten, ihre Bedürfnisse zu artikulieren und sich ggf. politisch einzubringen. MINA-MIT richtet sich an Menschen mit Migrationserfahrung und Behinderung, sowie Angehörige. Bewerbungsschluss ist der 15. August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier. PublikationenIm KVJS-Forschungsvorhaben Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg wurden auf Grundlage von regionalen Analysen Anregungen und Empfehlungen zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege formuliert, Alternativen zur vollstationären Kurzzeitpflege und innovative Modelle entwickelt, Anregungen für zukünftige Modellprojekte oder Erprobungen zum Ausbau von Kurzzeitpflege gegeben und Bedarfszahlen bereitgestellt. Neben dem Abschlussbericht mit dem dazugehörigen Tabellenband steht eine Kurzfassung zur Verfügung, in der die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen eingeordnet werden. Den Bericht können Sie hier lesen. Für die fünfte Baureihe des Programms "Neue Bausteine" in der Eingliederungshilfe wurde das Thema "Wirkungsindex Regional" gewählt mit dem Ziel, geeignete Prüfkriterien zur Wirksamkeit und Wirkungskontrolle und Indikatoren sowie Instrumente für die Praxis zu entwickeln. Vom KVJS gefördert wurden zwei Standortprojekte: Der Landkreis Heilbronn und die Stadt Ulm. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaften wurde mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. Den Bericht können Sie hier lesen. Das KVJS Aktuell ist eine Verbandszeitschrift mit aktuellen Berichten und Meldungen. Übrigens: Unser KVJS Aktuell gibt's auch als blätterbares epaper. Spannende Artikel aus dem Bereich Soziales finden Sie auf folgenden Seiten:
Recht und GesetzLeistungen der Eingliederungshilfe in Form von Leistungen zur sozialen Teilhabe als Assistenzleitungen im eigenen Wohnraum nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 SGB IX dürfen nicht deshalb versagt werden, weil der Leistungsberechtigte behinderungsbedingt seine Bedürfnisse und Wünsche im Hinblick auf seinen Hilfebedarf nicht ausreichend formulieren und mitteilen kann. Der Leistungsberechtigte äußerte den Wunsch nach einer Fortsetzung der Eingliederungshilfemaßnahme, konnte seinen Hilfebedarf und erforderliche Mitwirkungen behinderungsbedingt nicht hinreichend selbst einschätzen und darlegen. Im Kontext personenzentrierter Leistungsgewährung ist die Beteiligung des Leistungsberechtigten in allen Verfahrensschritten postuliert. Im Rahmen der Gesamtplanung sind neben den Wünschen und Mitteilungen des Leistungsberechtigten aber auch weitere Anhaltspunkte und Informationsquellen für einen Assistenzbedarf heranzuziehen, wie beispielsweise Berichte des Leistungserbringers und Aussagen von Bezugspersonen. Die Amtsermittlungspflicht erfordert eine umfassende Sachverhaltsaufklärung und Bedarfsermittlung. Das Urteil finden Sie hier. RundschreibenHinweis: Die Rundschreiben sind geschützt. Bitte loggen Sie sich zuerst hier in den Mitgliederbereich ein und klicken Sie dann auf den Link beim Rundschreiben. Danke! Nr. 76 / 2023 ......... Nr. 75 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 75 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 75 / 2023 Anlage 3 zu Nr. 75 / 2023 Anlage 4 zu Nr. 75 / 2023 ......... Nr. 74 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 74 / 2023 ......... Nr. 73 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 73 / 2023 ......... Nr. 71 / 2023 ......... Nr. 70 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 70 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 70 / 2023 Anlage 3 zu Nr. 70 / 2023 ......... Nr. 69 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 69 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 69 / 2023 Anlage 3 zu Nr. 69 / 2023 ......... Nr. 66 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 66 / 2023 ......... Nr. 65 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 65 / 2023 ......... Nr. 64 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 64 / 2023 ......... Nr. 63 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 63 / 2023 ......... Nr. 62 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 62 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 62 / 2023 TagungsunterlagenIm Mitgliederbereich finden Sie neue Tagungsunterlagen:
Ukraine-KriegAuf der Homepage des KVJS finden Sie aktuelle Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine speziell für Sie in den Stadt- und Landkreisen. Geordnet nach unseren Dezernaten (Soziales, Integrationsamt und Landesjugendamt) sind dort aktuelle Hinweise, Rundschreiben oder Links zu hilfreichen Seiten aufgelistet. Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
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