Informationen zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit öffentlicher und freier Träger befindet sich durch demografische Entwicklungen und Veränderungen des Bildungsverständnisses im Wandel. Aufgrund der unterschiedlichen kommunalen Strukturen ist die Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte erforderlich. Hierbei gilt es die Bedingungen in jeder Kommune, für jeden Träger und die spezifischen Zielgruppen zu beachten.

Das KVJS-Landesjugendamt unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit von Verbänden, Vereinen, Gruppen, Initiativen und Kommunen. Es hilft bei der Konzeption, Planung, Auswertung und Finanzierung von Maßnahmen, die an die Interessen junger Menschen anknüpfen.

Das KVJS-Landesjugendamt bietet hierzu:

  • Konzept- und Qualitätsentwicklung in Modellprojekten
  • Qualifizierung von Fachkräften und Trägern
  • Jahres- und Arbeitstagungen zu aktuellen Themenstellungen

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden und erfüllt gemeinsam mit anderen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit den Auftrag des SGB VIII, das auch die übergeordneten Rahmenbedingungen festlegt. Demnach soll Jugendhilfe laut den §§ 1, 8, und 9

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern
  • dazu beitragen, Benachteiligung zu vermeiden und abzubauen
  • Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte beraten und unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
  • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
     

§11 SGB VIII legt die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit als außerschulische Jugendbildung mit eigenständigem Bildungsauftrag neben der Schule fest. Ihre Angebote richten sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren. Sie sollen am Alltag, der Lebenswelt und dem Interesse junger Menschen ansetzen und basieren auf freiwilliger Teilnahme. „Anbieter“, d.h. Träger Offener Kinder- und Jugendarbeit sind öffentliche Träger, also beispielsweise Städte oder Gemeinden sowie freie Trägern, zum Beispiel kirchliche Träger oder Vereine. In manchen Bundesländern ist auch das Land Träger der Angebote. Freie Träger sind nach dem Subsidiaritätsprinzip (§ 12 SGB VIII, Vorrang privater vor staatlichen Einrichtungen) von öffentlichen Trägern in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie haben damit einen besonderen Stellenwert in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Finanzierungsmodelle sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Während beispielsweise in Nordrhein-Westfalen das Land überwiegend die Angebote finanziert, sind es in den anderen Bundesländern überwiegend die Kommunen, in Baden-Württemberg beispielsweise zu etwa 85%.

Studie belegt die Bedeutung von Offener Kinder- und Jugendarbeit

Eine qualitative Befragung unter 87 Jugendlichen zwischen 13 und 25 Jahren zur Bedeutung von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg zeigt, wie wichtig diese Einrichtungen für die Bewältigung der an die Jugendlichen gestellten Anforderungen sind – gerade auch mit Blick auf die Corona-Pandemie. Die Befragung wurde am Department Soziale Arbeit der HAW Hamburg durchgeführt.

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Neustart – Offene Kinder- und Jugendarbeit über Corona hinaus gestalten. Empirische Erkenntnisse und neue Konzepte (2022)

In der Corona-Pandemie wurden auch die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit immer wieder geschlossen – eine existenzielle Krise des Arbeitsfeldes. Wie gingen Einrichtungen und Fachkräfte damit um? Das zeigen Ergebnisse der qualitativen und quantitativen Studie »Neustart der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in NRW«, die durch Forschungsergebnisse aus Hamburg, Baden-Württemberg und Nachbarländern ergänzt werden. Fachkräfte und Einrichtungen antworteten kompetent und engagiert auf die Krise. Mit Hilfe eines »Digitalisierungsschubs« wurde Kontakt zu Kindern und Jugendlichen gehalten. Im digitalen und analogen Sozialraum wurden neue Angebotsformen entwickelt. Damit zeichnen sich fachliche Innovationen ab, die für die Offene Kinder- und Jugendarbeit auch nach der Pandemie wichtig bleiben.

Neustart – Offene Kinder- und Jugendarbeit über Corona hinaus gestalten - Empirische Erkenntnisse und neue Konzepte - Ulrich Deinet, Benedikt Sturzenhecker, Maria Icking | BELTZ

 

Studie zur Bedeutung von Offener Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg

Eine neue Studie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg belegt die Bedeutung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg. Die qualitative Befragung wurde mit 87 Jugendlichen zwischen 13 und 25 Jahren durchgeführt und zeigt die Relevanz entsprechender Einrichtungen für die Bewältigung der an Jugendliche gestellten Anforderungen – insbesondere im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie.
Eine Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Studie finden Sie hier.

 

Unsere Fortbildungsangebote für diesen Arbeitsbereich finden Sie hier.

Kooperationspartner

Die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V. (AGJF) wurde 1973 als öffentlich anerkannter Zusammenschluss von freien und öffentlichen Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg gegründet.

Die AGJF - Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V

AGF Selbstdarstellung

 

Aufgaben der AGJF

Die AGJF berät und bietet Service zu Themen wie Finanzierung, Projektförderung, Rechtsfragen, Konzeption, GEMA, geschlechtsspezifische Arbeit oder Öffentlichkeitsarbeit. Ausführliche und aktuelle Informationen erhalten die Mitglieder, die Einrichtungen vor Ort und Mitarbeiter*innen regelmäßig durch den AGJF Newsletter.

Die AGJF bietet für die Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen Fortbildungen in Form von Tagungen oder Fachkonferenzen. Die zweitägige „Jahrestagung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg“ ist hier unser jährliches Highlight.

Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit fördert die AGJF eine positive öffentliche Wahrnehmung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die Vertretung der Interessen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf der Landesebene geschieht in Baden-Württemberg über die LAGO (Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung e.V.), deren größtes Mitglied die AGJF ist. Dabei geht es um die politische Wahrnehmung des Arbeitsfeldes durch die Politik und die Gestaltung von Rahmenbedingungen durch die fachliche Beratung von Politik und Landesverwaltung.

Finanziert wird die AGJF aus Personal- und Sachkostenzuschüssen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg und den Mitgliedsbeiträgen unserer Mitglieder.

Zur AGJF gehören fast 200 Mitglieder. Alle sind Träger von Einrichtungen Offener Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendhäuser, Jugendtreffs, Spielmo­bile und zum Teil auch Aktivspielplätze oder Jugendfarmen. Zurzeit betreiben unsere Mitglieder ca. 1000 Einrichtungen in Baden-Württemberg.

Ausführliche Informationen über die Arbeit der AGJF finden Sie im aktuellen Arbeitsbericht.

Jahrestagungen Offene Kinder- und Jugendarbeit

Jahrestagung Offene Kinder- und Jugendarbeit 2023

Zeit und Ort
15.05.2023 - 16.05.2023
Tagungszentrum Gültstein

 

Tagungsunterlagen 
Bericht der AGJF
Programm 2023
Beschreibung Programmpunkte

Jahrestagung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2022 im Humboldt-Jugendgästehaus in Bad Schussenried am 09. und 10. Mai 2022.

Zu den Tagungsunterlagen

Kontakt

N. N.

Offene Kinder- und Jugendarbeit, kommunale Kinder- und Jugendarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche

Telefon: 0711 6375-488