Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist das Ziel formuliert, „bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden“. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 4. März 2024 den Referentenentwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (RefE Nationaler Aktionsplan) veröffentlicht. Die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie die bedarfsgerechte Unterstützung werden als sozialstaatliche Pflichtaufgabe definiert. Mit dem Nationalen Aktionsplan werden Leitlinien zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland entwickelt.

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Kontakt

Christian Gerle

Telefon: 0711 6375-233