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Rettungsanker für soziale Unternehmen

Keine Gäste wegen Corona

Corona-Förderprogramm hat Existenzen gesichert

Das Corona-Förderprogramm der Bundesregierung für soziale Unternehmen wurde um zwei Monate, bis zum 31. Mai 2021, verlängert. Ein Rettungsanker, der hielt, denn dadurch musste keines der geförderten Unternehmen aufgeben.

12,8 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes hatte das KVJS-Integrationsamt zur Verfügung, um Liquiditätsengpässe bei sozialen Unternehmen abzufedern. Antragsberechtigt waren Unternehmen, die wegen der Auswirkungen der Corona Pandemie Einnahmeausfälle hatten und deshalb betriebliche Fixkosten nicht mehr decken konnten. 73 baden-württembergische Sozialunternehmen wurden mit insgesamt 8,6 Millionen Euro aus dem Corona-Förderprogramm unterstützt. Die Restsumme geht zurück an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Programm hat gewirkt

Profitiert haben Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen: „Das Programm hat gewirkt“, erklärt Bernhard Pflaum, Leiter des Referats Inklusionsbetriebe. „Durch die Förderung konnten einige Insolvenzen verhindert werden.“ Die meisten Anträge kamen von Sozialkaufhäusern und Inklusionsunternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Hotellerie. Sie hatten im Corona-Shutdown ihre Tätigkeit zum Teil einstellen müssen.

Rund 90 Anträge hat das KVJS-Integrationsamt bearbeitet. Da die Förderrichtlinie auch die Möglichkeit beinhaltet, unselbstständige Betriebsstätten zu fördern, können mehrere Bescheide an ein Unternehmen gehen. „Dies bedeutet, dass die Anzahl der Bewilligungen nicht die Anzahl der Inklusionsbetriebe betrifft, die Förderleistungen erhielten“, so Pflaum. „Die Anzahl der Unternehmen ist geringer als die Anzahl der Bewilligungen.“

Liquiditätsbeihilfe federt Einnahmeausfälle ab

Für die Gewährung einer Liquiditätsbeihilfe wurden Einnahmeausfälle und bestimmte betriebliche Fixkosten betrachtet, die zu einem Liquiditätsengpass führen. Zur Deckung dieses Liquiditätsengpasses konnte das KVJS-Integrationsamt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent bewilligen.

Kontakt

Monika Leutenecker

Stv. Leiterin Referat "Inklusionsbetriebe"

Telefon: 0711 6375-750