Solitäre Kurzzeitpflege

Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
 
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg stellte im Jahr 2019 einmalig Zuwendungsmittel für das Sonderförderprogramm "solitäre Kurzzeitpflegeplätze" zur Verfügung.
Die Zuwendungsmittel  dienen dazu, das Angebot an solitären Kurzzeitpflegeplätzen mit qualitativ hochwertigen Konzeptionen zur Betreuung und/oder Rehabilitation weiter auszubauen.

Abwicklung des Förderprogramms Solitäre Kurzzeitpflege

Der KVJS ist während der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig. Dazu gehören zum Beispiel Mittelauszahlung, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Grundbuchangelegenheiten und die Überprüfung der Zweckbindung.

Kontakt

Simone Heckmann-Rügner

Telefon: 0711 6375-259