Betreuungsvermeidende andere Hilfen

Zielgruppe

Fachkräfte bei Betreuungsbehörden

Ziele und Inhalte

Die Betreuungsbehörde schlägt dem Gericht eine Betreuerbestellung vor, wenn diese erforderlich ist, weil der/die Betroffene voraussichtlich einen Stellvertretungsbedarf haben wird. Wenn die Behörde schon aus ihren Recherchen zum Sozialbericht ableiten kann, dass dieser Bedarf nicht besteht, hat sie, je nach Lebenslage der Betroffenen und der tatsächlichen örtlichen Verfügbarkeit, andere betreuungsvermeidende Hilfen zu vermitteln.

Der Referent erschließt mit den Teilnehmenden fallbezogen das betreuungsvermeidende Potential der anderen Hilfen und lotet anhand ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufträge die Grenzen dieser Potentiale aus.

Geplante Schwerpunkte sind:
- Handlungsfähigkeitsprognose durch die Behörde: wird der/die Betroffene voraussichtlich rechtlichen Vertretungsbedarf haben?
- Situative Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit und Fähigkeit zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten in Verwaltungsverfahren
- Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen: Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, auch nach § 35a, 41 SGB VIII, Unterstützung und Beratung nach § 106 SGB IX/, EUTBs, Sozialpsychiatrische Dienste, Soziotherapie
- Pflegebedürftige Menschen: Pflegeberatung und Pflegestützpunkte nach dem PUEG, Versorgungsplanung, Psychiatrische Pflege
- Jobcoaching, Beratung und Unterstützung nach §§ 16a SGB II, 11, 68 SGB XII
- Antragstellungshilfe durch die Betreuungsbehörde

Hinweise

Veranstaltungszeiten:
09:30 bis 16:30 Uhr

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Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
24-2-BtR60-2
Zeit und Ort:
29.10.2024
KVJS, Stuttgart
Preis:
69,00 €
Referent/in:
Dr. Jörg Tänzer, Berlin
Fachliche Auskünfte:
Sabine Weinbrenner
Tel. 0711 6375-514
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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