Betreuungsbehörde als Urkundsstelle

Zielgruppe

Fachkräfte bei Betreuungsbehörden

Ziele und Inhalte

Die Neuregelungen durch das Betreuungsorganisationsgesetz erweiterten das bereits umfangreiche Tätigkeitsfeld der Betreuungsbehörde unter anderem dahingehend, nunmehr Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und Vollmachten vorzunehmen. Die Urkundspersonen benötigen für diese Aufgabe ein fundiertes Fachwissen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Kenntnisse vermittelt das Seminar.
Schwerpunkte:
- Begriffsbestimmung
- besondere Stellung der Urkundsperson
- Richtlinien zur Beurkundung
- formelle und materiell-rechtliche Normen bei der Beglaubigung
- Ablauf einer Beglaubigung
- Folgen einer Beglaubigung

Hinweise

Bitte halten Sie eine aktuelle gedruckte oder digitale Ausgabe des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) bereit.

Veranstaltungszeiten:
9:30 bis 16:30 Uhr

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Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Nur noch wenige Plätze verfügbar (1 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
24-2-BtR62-1
Zeit und Ort:
16.05.2024
Tagungszentrum Gültstein
Preis:
69,00 €
Referent/in:
Sylvia Brenke, Berlin
Fachliche Auskünfte:
Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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