Betreuungsbehörde als Urkundsstelle
Zielgruppe
Fachkräfte bei Betreuungsbehörden
Ziele und Inhalte
Die Neuregelungen durch das Betreuungsorganisationsgesetz erweiterten das bereits umfangreiche Tätigkeitsfeld der Betreuungsbehörde unter anderem dahingehend, nunmehr Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und Vollmachten vorzunehmen. Die Urkundspersonen benötigen für diese Aufgabe ein fundiertes Fachwissen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Kenntnisse vermittelt das Seminar.
Schwerpunkte:
- Begriffsbestimmung
- besondere Stellung der Urkundsperson
- Richtlinien zur Beurkundung
- formelle und materiell-rechtliche Normen bei der Beglaubigung
- Ablauf einer Beglaubigung
- Folgen einer Beglaubigung
Hinweise
Bitte halten Sie eine aktuelle gedruckte oder digitale Ausgabe des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) bereit.
Veranstaltungszeiten:
9:30 bis 16:30 Uhr
Die Veranstaltungs-Informationen
- Verfügbarkeit:
- Nur noch wenige Plätze verfügbar (1 von 3 verfügbaren Punkten)
- Veranstaltungsnummer:
- 24-2-BtR62-1
- Zeit und Ort:
- 16.05.2024
- Tagungszentrum Gültstein
- Preis:
69,00 €
- Referent/in:
- Sylvia Brenke, Berlin
- Fachliche Auskünfte:
- Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
- Organisatorische Auskünfte:
-
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
- Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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