Schwerbehindertenvertretung – Rechtsdurchsetzung

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie wahrnehmen

Zielgruppe

Schwerbehindertenvertretungen

Ziele und Inhalte

Wie soll man es wissen, wenn die nächstliegende Frage in den täglichen Quizsendungen des Zeittotschlagfernsehens nie gestellt wird: Haben Schwerbehindertenvertretungen dasselbe Recht auf anwaltliche Beratung und Vertretung wie Betriebs- und Personalräte? Ja, haben sie! Hier kommt unsere Dozentin ins Spiel und klärt Sie darüber auf, welche Maßnahmen Sie als Schwerbehindertenvertreterin und Schwerbehindertenvertreter ergreifen können, wenn Ihre Rechte vom Arbeitgeber oder auch vom Betriebs- oder Personalrat wiederholt missachtet werden.

Natürlich werden Sie im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit immer erst versuchen, eine einvernehmliche innerbetriebliche Lösung zu finden. Manchmal müssen Sie am Ende aber doch auf formellem Weg eine Klärung herbeiführen, ob außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht. Das gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber wiederholt versäumt, Sie zu unterrichten, wenn er einen Schulungsbesuch versagt oder Sie zu überzogener Rechenschaft über die amtsbezogene Arbeitszeit verpflichtet. In manchem Fall weiß man auch nicht so recht, ob und wann die SBV überhaupt zu beteiligen ist, z. B. bei der Gestaltung von betrieblichen Vereinbarungen – dann muss Rechtssicherheit her!

Das Seminar orientiert sich an konkreten Mustern und Fällen, damit Sie gleich in der Praxis loslegen können, wenn es ernst wird. Apropos Praxis: Weil die Kursleiterin, Arbeitsrechtlerin Dr. Babette Tondorf, aus eigener Mandatserfahrung weiß, was sie tut, tut sie mit Verve, was sie weiß für ihre Seminaristinnen und Seminaristen. So werden Paragraphen anschaulich, realitätsbezogen und mit Leben gefüllt.

Themen:
• Recht auf und Voraussetzungen für die anwaltliche Beratung der SBV
• Recht auf und Voraussetzungen für die anwaltliche Vertretung der SBV in rechtsförmlichen Verfahren
• Welche rechtsförmlichen Verfahren gibt es, wozu dienen sie und welche Regeln gelten?
- Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, § 238 SGB IX
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Sonstige
• Was muss ich für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber tun?

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Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Warteliste (0 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
24-3-SBVRE-1
Zeit und Ort:
30.04.2024
Bildungszentrum Schloss Flehingen
Preis:
39,00 €
Referent/in:
Dr.Babette Tondorf, Hamburg
Fachliche Auskünfte:
Theresa Harth
Tel. 0721 8107-970
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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