Träger Service-Veranstaltung zum Erprobungsparagrafen § 11 KiTaG

Anmeldung jetzt möglich!

Der Erprobungsparagraf ermöglicht Trägern von Kindertageseinrichtungen, von den Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO befristet abzuweichen. Mit dieser Regelung wird für die KiTa-Träger vor Ort mehr Spielraum und Flexibilität für passgenaue Lösungsmodelle geschaffen und unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort können neue Konzepte erprobt werden. Der Träger hat die Verantwortung für die zu erprobenden Konzepte.

Die Veranstaltung informiert die Teilnehmenden über die wesentlichen Inhalte zum Erprobungsparagrafen. Es werden die Antragsstellung, mögliche landesgesetzlichen Abweichungen sowie die weiterhin geltenden Vorgaben des SGB VIII erläutert. Außerdem ist es möglich, allgemeine Fragen zum Erprobungsparagrafen zu stellen.

Hinweis

  • Diese Infoveranstaltung gibt einen Überblick zu Fragen rund um den Erprobungsparagrafen.
  • Die Veranstaltung wird mit dem Online-Tool MS Teams durchgeführt.
  • Fragen, die in das Seminar mit aufgenommen werden sollen, senden Sie bitte an E-Mail: sekretariat42@kvjs.de, mit dem Betreff: "Träger Service-Veranstaltung Erprobungsparagraf".

Die Veranstaltung wird zweimal in identischer Form angeboten und ist kostenfrei.

Termine

20.06.2024, 10:00 bis 12:00 Uhr
21.10.2024, 14:00 bis 16:00 Uhr

Anmeldung

www.kvjs.de/fortbildung/detail/kurs/24-4-TK5-1x/info

Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit Landesjugendamt

Telefon: 0711 6375-408