Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe beim Wohnen, Arbeiten oder bei der Förderung von stützenden Familienstrukturen. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung will weg von der Betreuung und hin zur Begleitung.

Zuständigkeit

Der KVJS berät und unterstützt die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg bei der Durchführung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Bürgerinnen und Bürger können Leistungen der Eingliederungshilfe direkt bei den Landratsämtern bzw. in den Bürgermeisterämtern (Stadtkreise) beantragen.

Ihre zuständige Stelle finden Sie in Ihrem Stadt- oder Landkreis. Zu den Internetseiten der Stadt- und Landkreise gelangen Sie hier.