Altenpflege-Ausbildungsumlage
Eine Rechtsverordnung der Landesregierung vom Oktober 2005 regelt die Finanzierung der Ausbildung von Altenpflegeschüler/innen neu. Sie gilt für rund 3.000 Einrichtungen und Dienste der Altenpflege in Baden-Württemberg. Das Land möchte mit dieser Regelung einen Mangel an ausgebildeten Pflegefachkräften verhindern.
Kern der Rechtsverordnung ist das Ausgleichsverfahren für die Ausbildungskosten. Der KVJS führt das Ausgleichsverfahren durch, indem er die Ausgleichsmasse bestimmt und Ausgleichsbeträge erhebt. Er verwaltet diese und verteilt die Summe in Form von Ausgleichszuweisungen.
Zur Durchführung des Verfahrens müssen die Einrichtungen die notwendigen Informationen und Daten an den KVJS liefern. Per Onlineverfahren können diese direkt an den KVJS gesendet werden.
Hintergrund
Die Landesregierung Baden-Württemberg beschloss im Herbst 2005 eine Rechtsverordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsausgleichs-Verordnung – AltPflAusglVO). Der KVJS wurde mit der Durchführung des Ausgleichsverfahrens beauftragt. Das Ausgleichsverfahren begann am 1. Januar 2006. Am Ausgleichsverfahren nehmen alle in Baden-Württemberg tätigen Einrichtungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AltPflG teil.
Rechtmäßigkeit bestätigt
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Normenkontrollverfahren gegen die Altenpflegeausbildungsausgleichs-Verordnung mit Beschluss vom 22.09.2009 die Rechtmäßigkeit der Verordnung bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19.02.2010 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist damit rechtskräftig.
KVJS legt Bericht vor
Nach § 12 der AltPflAusglVO findet alle fünf Jahre eine Überprüfung der Erforderlichkeit des Ausgleichsverfahrens statt.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg legt hiermit den geforderten Bericht vor. Der KVJS hat die Mitglieder der Pflegesatzkommissionen SGB XI stationär und ambulant im Rahmen eines Umlaufverfahrens um die Herstellung des erforderlichen Benehmens gebeten. Die Geschäftsstelle der Pflegesatzkommissionen hat am 29.04.2011 mitgeteilt, dass das erforderliche Benehmen hergestellt wurde.
Aus Sicht des KVJS hat sich das Umlageverfahren bewährt und sollte fortgeführt werden, da weiterhin mit einem deutlich steigenden Bedarf an Pflegefachkräften zu rechnen ist.
Altenpflege-Ausbildungsumlage Erhebung 2013
Das Erhebungsverfahren zur Bildung der Ausgleichsmasse für das Jahr 2013 ist abgeschlossen und das Benehmen wurde mit den Pflegesatzkommissionen nach § 86 SGB XI bzw. § 89 Abs. 3 i.V.m § 86 SGB XI hergestellt. Eine entsprechende Übersicht mit den Ergebnissen für 2013 finden Sie hier.
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Sara Bader
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