Altenpflege- Ausbildungsumlage

Die Landesregierung Baden-Württemberg beschloss im Herbst 2005 die Rechtsverordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen: die Altenpflegeausbildungsausgleichs-Verordnung – AltPflAusglVO. Sie beauftragte den KVJS, das Ausgleichsverfahren durchzuführen. Am Verfahren nehmen alle in Baden-Württemberg tätigen Einrichtungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AltPflG teil.

Das der Verordnung zugrundeliegende Altenpflegegesetz (AltPflG) trat mit Wirkung zum 01.01.2020 außer Kraft, stattdessen gilt seither das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG). Das bedeutet unter anderem, dass ab dem Jahr 2020 lediglich noch Ausbildungsverhältnisse nach der Generalistik (Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau) begonnen werden können. Das Umlageverfahren dieser neuen Ausbildungsform wird durch die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH (AFBW) durchgeführt. Ebenfalls ist die AFBW für die Auszahlung der Erstattungen zuständig, die die generalistische Pflegeausbildung betreffen.

Beide Umlageverfahren werden bis zum 31.12.2024 parallel zueinander durchgeführt. Zum 31.12.2024 endet das Umlageverfahren beim KVJS.

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Abrechnung der Ausbildungsumlage bei Ihren Bewohnern/ Patienten seit dem 01.10.2022 nicht mehr erfolgen darf.

Für die Erhebungsjahre 2023 und 2024 werden keine Bescheide mehr erlassen, dementsprechend müssen für die Erhebungsjahre 2023 und 2024 keine Ausgleichsbeträge mehr bezahlt werden, weshalb keine Refinanzierung erfolgen darf. Wir bitten Sie keine Ausgleichsbeträge für die Erhebungsjahre 2023 und 2024 bezüglich der Altenpflegeausbildungsumlage mehr an den KVJS leisten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Sozialministeriums vom 07.07.2021, die Sie untenstehend in der Rubrik „Aktuelles“ finden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. 

 

Letztmalige Erhebung 2024

Letztmalig konnten für das Erhebungsjahr 2024 vom 01.08. bis 31.08.2023 Schülerinnen und Schüler gemeldet werden, die noch die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger nach dem Altenpflegegesetz absolvieren. Berücksichtigt werden konnten nur Schülerinnen und Schüler, die fristgemäß bis 31.08.2023 (§5 Absatz 1 AltPflAusglVO) dem KVJS gemeldet wurden.

Das Erhebungsverfahren zur Anmeldung von Ausgleichszuweisungen (Erstattungen) der Altenpflegeausbildungsumlage 2024 ist bereits beendet. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Sozialministeriums vom 07.07.2021, die Sie untenstehend in der Rubrik „Aktuelles“ finden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. 

Aktuelles

Über die Regelungen zur endgültigen Abwicklung des Verfahrens laufen Abstimmungen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Bitte informieren Sie den KVJS auch weiterhin über Änderungen der Adresse, der Bankverbindung oder des Trägers/Betreibers und Schließungen. Dies kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Für das Erhebungsjahr 2023 erfolgten die Auszahlungen zum 01.06.2023 und zum 01.12.2023.

Für die verbleibenden Ausbildungsjahre nach dem Altenpflegegesetz 2023 und 2024 wird der KVJS kein Erhebungsverfahren mehr durchführen. Eine Meldung für die Ausgleichsmasse (Ausgleichsbeträge) für die Erhebungsjahre 2023 und 2024 ist nicht mehr vorgesehen. Die vorhandenen Mittel genügen, um die erforderlichen Erstattungen für die Jahre 2023 und 2024 zu leisten.

Daher wurden im Erhebungsjahr 2022 für das 4. Quartal 2022 keine Ausgleichsbeträge mehr eingezogen. Bitte beachten Sie, dass damit ab dem 01.10.2022 auch keine Refinanzierung für das Jahr 2022 mehr erfolgen durfte und, dass die Ausbildungsumlage den Bewohnern und Bewohnerinnen bzw. Kunden und Kundinnen nicht mehr in Rechnung gestellt werden darf. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration vom 08.08.2022 welches Sie hier finden können.

Vorsorglich weisen wir noch darauf hin, dass es sich hierbei nicht um einen Forderungsverzicht im rechtlichen Sinne handelt.

Schülerinnen und Schüler, die noch die 3-jährige Ausbildung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin machen und diese im Jahr 2023 bzw. 2024 fortführen, konnten beim KVJS für das Erhebungsjahr 2023 bzw. das Erhebungsjahr 2024 gemeldet werden. Die Erhebungsverfahren zur Anmeldung von Ausgleichszuweisungen (Erstattungen) der Altenpflegeausbildungsumlage 2023 und 2024 sind bereits beendet. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Hiervon unberührt ist das Umlageverfahren über den Ausbildungsfond Baden-Württemberg GmbH (AFBW).

Die Meldefrist für das Erstattungsverfahren 2024 ist gemäß §5 Absatz 1 AltPflAusglVO der 31.08.2023.

Bitte fordern Sie den Erhebungsbogen für die Anmeldung auf Ausgleichszuweisungen (Erstattungen) für das Erhebungsjahr 2023 per E-Mail, schriftlich oder telefonisch an. Ein Online-Verfahren für das Erhebungsjahr 2024 ist aktuell nicht vorgesehen.

Seit dem Erhebungsjahr 2022 wurde die Stichtagsregelung zur Inbetriebnahme gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 AltPflAusglVO ausgesetzt. Für Einrichtungen und ambulante Pflegedienste mit Inbetriebnahme seit dem 01.01.2020 bestand grundsätzlich keine Teilnahmepflicht am Umlageverfahren beim KVJS. Sofern Ausbildungen nach dem AltPflG vermittelt wurden, bestand jedoch auf Antrag die Möglichkeit zur Teilnahme am Umlageverfahren.

Ergebnisse der Erhebungsverfahren

Ergebnisse aus der Erhebung 2022

Die Ergebnisse der Erhebungen aus den Vorjahren:

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Bericht zur Entwicklung des Umlageverfahrens 2011 bis 2016.

Kontakt

Finanzierung Ausbildungsumlage

Tel. Erreichbarkeit: Mo – Mi, 9 – 12 Uhr

Telefon: 0711 6375-168

Die Erhebung 2024 ist beendet

Das Erhebungsverfahren zur Anmeldung von Ausgleichszuweisungen (Erstattungen) der Altenpflegeausbildungsumlage 2024 ist bereits beendet. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Im Erhebungsjahr 2024 werden letztmalig Erstattungen ausbezahlt. Danach endet das Verfahren bezüglich der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung beim KVJS.

Bitte informieren Sie den KVJS weiterhin über Änderungen der Adresse, der Bankverbindung oder des Trägers/Betreibers und Schließungen. Dies kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.