13. Gemeinsamer Kinderschutztag für
Jugendämter und Familiengerichte
am 21. Juli 2022 in Schwetzingen

Vernetzung der Professionen im Kinderschutz – Das Kind im Zentrum – Kindeswohl, Kindeswille und Kindesanhörung

Am 21.07.2022 fand der 13. Gemeinsame Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte in Schwetzingen statt. Dieser wird in bewährter Weise gemeinsam vom Kommunalverband für Jugend und Soziales, dem Justizministerium sowie dem Sozialministerium durchgeführt. Der Kinderschutz-Fachtag setzt sich seit Beginn das Ziel, die Zusammenarbeit von Jugendämtern und Familiengerichten in Baden-Württemberg zu stärken. Durch die gemeinsame Befassung mit Fachthemen auf der überörtlichen Ebene soll ein gemeinsames Grundverständnis und eine Verständigung auf Begriffe und Aspekte des Kinderschutzes und den daraus resultierenden wesentlichen Aufgaben erzielt werden. Die Kinderschutzkommission Baden-Württemberg hat diese Form der Zusammenarbeit in ihrem Bericht hervorgehoben und empfohlen.

Zielsetzung und Bedeutung des Fachtages wurden im Rahmen der Begrüßung und Tagungseinführung von Dr. Florian Prill (JUM), Philip Karnowski (SM) und Dr. Jürgen Strohmaier (KVJS Landesjugendamt) erläutert und für den jeweiligen Fachbereich hervorgehoben.

Frau Prof. Barbara Seidenstücker von der Hochschule Regensburg gab in Ihrem Vortrag „Kooperation von Jugendhilfe und Justiz: Selbstverständnisse, Erfordernisse und Grenzen“ auch einen Überblick zur quantitativen Bedeutung des Kinderschutzes zwischen Jugendamt und Familiengericht und wies auf sehr unterschiedliche statistische Befundlagen auf der Ebene von Bundesländern und Kommunen hin. Die gute Kenntnis der jeweiligen Rollen und Aufgaben von Jugendamt und Familiengericht, aber auch die „Bilder“, die man sich voneinander macht, haben Einfluss auf die gelebte Kooperation. Insbesondere auch die sozialpädagogische Stellungnahme des Jugendamts hat eine besondere Bedeutung im Kinderschutzverfahren.

Richter am Amtsgericht Jörn Müller vom Amtsgericht Worms legte in seinem Vortrag unter dem Titel “Das Kind im Zentrum: Kindeswohl, Kindeswille und Kindesanhörung“ die rechtliche Ausgangslage für diese Begrifflichkeiten dar und gab Hinweise für die Annäherung über Definitionen und anhand von Fallbeispielen. Insbesondere die Kindesanhörung ist ein wichtiges, aber anspruchsvolles Element im Kinderschutzverfahren, um die Kinder als Subjekt zu stärken und zu beteiligen.

In zwei von vier interdisziplinären Austauschrunden am Nachmittag konnten diese Themen mit Frau Prof. Seidenstücker und Herrn Müller vertieft erörtert werden. Ergänzt wurde das Themenspektrum am Nachmittag in einem weiteren Austauschforum unter dem Titel „Das Beste fürs Kind? – Unterschiedliche Perspektiven im Begleiteten Umgang“ von Katja Burschik und Julia Wahnschaffe von Seiten des Deutschen Kinderschutzbundes. Das Austauschforum von Dr. Norbert Volz, Richter am Amtsgericht Böblingen, und Meinolf Pieper von der Stabstelle Kinderschutz des Jugendamtes des Landkreises Böblingen bot einen Einblick in die Kooperationserfahrungen auch im Zusammenhang mit dem Modellprojekt „Gute Kinderschutzverfahren“.

Im Rückblick auf die Tagung kann gesagt werden, dass Kooperation zwischen verschiedenen Behörden als stetiger Prozess zu verstehen ist, der im Lichte des Kinderschutzes regelmäßig unter verschiedenen Perspektiven betrachtet und weiterentwickelt werden sollte. Der Perspektiven-Austausch empfiehlt sich sowohl für die örtliche als auch überörtliche Ebene und kann z. B. mit der Frage, wie Kinder und Jugendliche gut im familiengerichtlichen Verfahren beteiligt werden können, verbunden werden. Die Rückmeldungen zum Kinderschutztag von den Fachkräften waren durchgehend positiv. Für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat dieser Fachtag inzwischen einen festen Platz im Terminkalender.

 

Tagungsunterlagen