Hybride Jahrestagung der Träger und Leitungen von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen der Hilfen zur Erziehung

Am 16. und 17. März 2022 hat die Jahrestagung der Einrichtungs-
leitungen der Hilfen zur Erziehung erstmals als hybride Veranstaltung
stattgefunden.

Diesjähriges Schwerpunktthema war das „KJSG – Neuregelungen und Schlüsse für die Praxis in der stationären Erziehungshilfe“.

Gudrun Mittner begrüßt stellvertretend für Herrn Dr. Jürgen Strohmaier die 40 Teilnehmenden vor Ort im Tagungszentrum Gültstein sowie die über 130 online Teilnehmenden und führt durch die Tagung.

Anschließend startet der Hauptreferent, Nobert Struck, Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) Frankfurt a.M., mit dem Einstieg ins Tagungsthema und gibt in seinem Vortrag einen umfassenden Überblick über wesentliche gesetzliche Neuregelungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). 
Dabei zeigt er u.a. Verbesserungen hinsichtlich der Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und jungen Volljährigen/Care Leavern auf und erläutert Änderungen im Bereich Pflegekinderhilfe, im Kinderschutz, im Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII und bezüglich der Stärkung der inklusiven Ausrichtung des SGB VIII.

Im Anschluss an den Vortrag werden die Fragen der Teilnehmenden zum KJSG gesammelt. Herr Struck greift die Fragen auf und diskutiert diese mit den Teilnehmenden im Plenum und online.

Zum Abschluss des ersten Tages gibt Herr Martin Adam, Haus Fichtenhalde in Offenburg, einen Überblick über die Arbeit und die Themen des Arbeitskreises der Einrichtungsleitungen.

Den zweiten Tag der Jahrestagung beginnt Gerald Häcker, Dezernent des KVJS-Landesjugendamtes, mit seinem Vortrag zu „Aktuelles aus dem Landesjugendamt“. Er gibt einen Abriss über die aktuelle Situation von Geflüchteten aus der Ukraine sowie den bisherigen Regelungen und verweist dabei insbesondere auf die aktuellen KVJS-Rundschreiben: RS-Nr. 33/2022, RS-Nr. 35/2022, RS-Nr. 39/2022 und RS-Nr. 40/2022. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden Informationen zum Thema Corona und zur Änderung im Einrichtungsbegriff nach § 45a SGB VIII.

Anschließend präsentiert Kathrin Kratzer, KVJS-Landesjugendamt, empirische Schlaglichter auf aktuelle Entwicklungen in der stationären Erziehungshilfe in Baden-Württemberg, worauf ein Austausch und eine Diskussion mit den Teilnehmenden folgt. 

Gudrun Mittner, KVJS-Landesjugendamt, verweist am Ende des zweiten Veranstaltungstages im Hinblick auf aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus auf den Corona-Blog. Hier werden seit Beginn der Pandemie aktuelle Eckpunktepapiere, Corona-Verordnungen, Hinweise, Empfehlungen, sowie Fachveröffentlichungen zu Corona und Vieles mehr eingestellt. 
Die Auswirkungen des KJSG auf das Betriebserlaubnisverfahren nach §§ 45 ff SGB VIII werden in Form von Rundschreiben wie auch auf dem KJSG-Blog auf der Homepage des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales veröffentlicht. Hierzu sind bisher die Rundschreiben RS-Nr. 99/2021, RS-Nr. 124/2021, RS-Nr. 131/2021 und RS-Nr. 132/2021 zu beachten. 

Trotz der hybriden Veranstaltungsform wurde die Jahrestagung zum regen Austausch aller Teilnehmenden genutzt. 

Die nächste Jahrestagung für Träger und Leitungen von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen der Hilfen zur Erziehung findet am 16. und 17. März 2023 statt.