Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist das Ziel formuliert, „bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden“. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 4. März 2024 den Referentenentwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (RefE Nationaler Aktionsplan) veröffentlicht. Die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie die bedarfsgerechte Unterstützung werden als sozialstaatliche Pflichtaufgabe definiert. Mit dem Nationalen Aktionsplan werden Leitlinien zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland entwickelt.

Weiteres zum Aktionsplan finden Sie auf der Homepage des BMWSB:

Homepage - Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 - bmwsb

Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland

Mit dem Nationalen Aktionsplan verfolgt die Bundesregierung das Ziel, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen die Voraussetzungen zu schaffen, um Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit bis 2030 nachhaltig zu überwinden. Hierzu bedarf es einer fundierten Datengrundlage, die Aufschluss über die aktuellen Wohnformen wohnungsloser Menschen gibt und die auf kommunaler Ebene vorhandenen Hilfeangebote erfasst.

Das Projekt gibt einen bundesweiten Überblick über die infrastrukturellen Rahmenbedingungen der Wohnungsnotfallhilfe und deren Organisation auf kommunaler Ebene. Im Rahmen einer quantitativen Befragung kommunaler Stellen sowie Leiter von Unterkünften und unterbringenden Einrichtungen wurden sowohl Umfang, Formen und Standards der Unterbringung als auch die Organisation der Wohnungsnotfallhilfe auf kommunaler Ebene erfasst.

Die Veröffentlichung können Sie hier lesen.

Kontakt

Christian Gerle

Telefon: 0711 6375-233