Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Die Rückkehr aktiv gestalten!

Das gesetzlich verankerte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll länger erkrankte Mitarbeiter unterstützen, mit neuer Kraft und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Waren Mitarbeiter länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, dann muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die Mitarbeiter werden so gezielt unterstützt.

Wichtige Punkte zum BEM im Überblick:

  • Der Arbeitgeber muss allen Mitarbeitern BEM anbieten – Mitarbeitern mit und ohne Behinderung. 
  • Jeder Arbeitgeber ist zum BEM verpflichtet. Es kommt nicht auf die Betriebsgröße an.
  • Für die Mitarbeiter ist BEM freiwillig. Ohne Ihre Zustimmung ist kein BEM möglich.
  • „Innerhalb eines Jahres“ bedeutet nicht innerhalb eines Kalenderjahres, sondern innerhalb der letzten 12 Monate.
  • Ziel des BEM ist die Sicherung des Arbeitsplatzes durch die Reduzierung und Vermeidung von krankheitsbedingten Fehlzeiten. 
  • BEM kann auch während einer Krankheitsphase stattfinden. Sogenannte Krankenrückkehrgespräche sind kein BEM.
  • BEM ist ergebnisoffen. Der Arbeitgeber sucht gemeinsam mit Ihnen, interner und externer Hilfe nach Möglichkeiten zur Reduzierung der Fehlzeiten.
  • Interne Hilfe gibt es durch das betriebliche Integrationsteam. Lassen Sie sich von diesem informieren und beraten!
  • Externe Unterstützung gibt es durch die Träger der beruflichen und medizinischen Rehabilitation, zum Beispiel der Agentur für Arbeit, der Renten- und Krankenversicherung.
  • Bei schwerbehinderten Mitarbeitern gibt es zusätzliche Unterstützung durch das KVJS-Integrationsamt. 
  • War BEM erfolglos oder wurde von Ihnen abgelehnt, rechtfertigt das nicht automatisch eine krankheitsbedingte Kündigung