Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege in vollstationären Pflegeinrichtungen

Ende des Jahres 2022 erhielten 27.694 Menschen in Baden-Württemberg Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Seit 2001 hat die Zahl der Leistungsempfänger von knapp 21.000 um 32,7 Prozent zugenommen. Während die Zahl der Leistungsempfänger von 2001 bis 2011 kontinuierlich stieg, blieb diese bis 2019 auf einem ähnlichen Niveau. Zwischen 2019 und 2021 fand erneut eine Zunahme statt. Zuletzt sank die Zahl der Leistungsempfänger um 7,2 Prozent ab.

Der Rückgang ist voraussichtlich insbesondere auf den am 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegedingten Aufwand zurückzuführen. Hierdurch hatten im Jahr 2022 weniger Personen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. In Zukunft kann eine erneute Zunahme der Fallzahlen, bedingt durch weitere Kostensteigerungen in der Pflege, die Entlohnung von Pflegekräften nach Tarif und allgemeinen Kostensteigerungen durch die Inflation, erwartet werden.

82 Prozent aller Leistungsempfänger waren älter als 65 Jahre. Der Anteil der jüngeren im Verhältnis zu den älteren Leistungsempfängern hat sich in den letzten Jahren kaum verändert.

Leistungsempfänger über 65 Jahre

Im Jahr 2022 erhielten 22.668 Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren vollstationäre Hilfe zur Pflege (+37,5 Prozent seit 2001). Die Zahl der Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren stagnierte zwischen 2013 und 2019 auf einem ähnlichen Niveau. Seit 2019 zeigte sich wieder eine Zunahme. Zuletzt sank die Zahl der Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren wieder auf ein ähnliches Niveau wie im Jahr 2019.

Ende 2022 erhielten von 1.000 Einwohnern im Alter ab 65 Jahren 9,8 Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Da auch die Zahl der Menschen im Alter ab 65 Jahren in den letzten Jahren zunahm, stieg die einwohnerbezogene Kennzahl – trotz wachsender Hilfeempfängerzahlen – nur moderat an.

In den Stadtkreisen in Baden-Württemberg lebten deutlich mehr Leistungsempfänger ab 65 Jahren pro 1.000 Einwohner ab 65 Jahren als im Durchschnitt der Kreise. So kamen in den Stadtkreisen im Jahr 2022 auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 14,2 Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren, in den Landkreisen 8,9 Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren.

Die Spannbreite der Leistungsdichte zwischen den Stadt- und Landkreisen ist groß. Während im Kreis Tübingen im Jahr 2022 auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 6,0 Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege im Alter ab 65 Jahren kamen, waren es in der Stadt Pforzheim 17,4.

Die meisten Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren sind in Pflegegrad 3 und 4 eingestuft. Leistungsempfänger im Pflegegrad 3 nehmen seit 2018 kontinuierlich zu. Der Anteil der in Pflegerad 4 eingestuften Leistungsempfänger bewegte sich über die Jahre auf einem ähnlichen Niveau. In Pflegegrad 5 ist seit 2018 ein Rückgang zu verzeichnen, während sich im Pflegegrad 2 - nach einer Phase der Abnahme zwischen 2018 und 2020 – im Jahr 2022 wieder eine leichte Zunahme zeigt.

Die folgenden Abbildungen zeigen, wie die Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren in der vollstationären Hilfe zur Pflege in den Stadt- und Landkreisen auf die unterschiedlichen Pflegegrade verteilt sind.

Leistungsempfänger unter 65 Jahre

Ende 2022 erhielten 5.026 Menschen in Baden-Württemberg unter 65 Jahren vollstationäre Hilfe zur Pflege. Dies entspricht einer Zunahme um 14,5 Prozent seit 2001. Von 2015 bis 2019 zeigte sich ein leichter Rückgang der Leistungsempfänger unter 65 Jahren. Nach einem kurzen Anstieg im Jahr 2021, zeigte sich zuletzt eine erneute Abnahme auf ein ähnliches Niveau wie 2019.[1]

Von 10.000 Einwohnern unter 65 Jahren erhielten 5,7 Personen Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen. Im Jahr 2001 waren es noch 5 von 10.000 Einwohnern unter 65 Jahren. Anders als bei der Zunahme der Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren hängt die Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger unter 65 Jahren nicht mit einer Zunahme der Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe zusammen. Die Kennzahl spiegelt hier die wachsende Gruppe der Leistungsempfänger unter 65 Jahren wider.

 

[1] In einzelnen Kreisen sind die Fallzahlen der unter 65-jährigen Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege von 2020 auf 2021 merklich gestiegen. Diese Zunahme könnte ebenfalls mit einer Änderung bei der Verbuchung von Leistungen an der Schnittstelle Eingliederungshilfe – Hilfe zur Pflege zusammenhängen. Dies zeigt sich unter anderem gleichzeitig in einem leichten Rückgang der Zahl der Erwachsenen mit Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen. Der Einfluss dieser Umstellungen dürfte im Jahr 2021 aber geringer ausgefallen sein als im Vorjahr (vgl. hierzu auch KVJS Analyse: Leistungen der Eingliederungshilfe 2021, S 27).

In den Stadtkreisen lebten im Jahr 2022 durchschnittlich 6,9 Leistungsempfänger im Alter unter 65 Jahren pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahren, in den Landkreisen waren es durchschnittlich 5,4.

Beim Vergleich der Kennziffern fällt die beträchtliche Streuung der Leistungsdichten zwischen den Kreisen auf. Die Spanne reicht von 2,8 Leistungsempfängern im Alter unter 65 Jahren pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahren im Alb-Donau-Kreis bis zu 12,2 Leistungsempfängern im Alter unter 65 Jahren pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahren in der Stadt Pforzheim.

Der Großteil der jüngeren Leistungsempfänger war zum Stichtag der Erhebung in Pflegegrad 3 eingestuft (33,7 Prozent). Inzwischen leben annähernd gleich viele Leistungsempfänger unter 65 Jahren mit Pflegegrad 2 und 4 im Pflegeheim. Der Anteil der jüngeren Empfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege in Pflegegrad 5 ist seit 2020 abnehmend.

Ältere Leistungsempfänger sind überwiegend in Pflegegrad 3 und 4 eingestuft. Der Pflegegrad 2 war bei den älteren Leistungsempfängern mit 15,8 Prozent weniger stark vertreten.

Die Leistungsempfänger sind in den einzelnen Stadt- und Landkreisen unterschiedlich auf die Pflegegrade verteilt. Der Anteil der jüngeren Leistungsempfänger in Pflegegrad 2 reicht von 9 Prozent im Bodenseekreis bis zu 39 Prozent im Landkreis Waldshut. Auch beim Anteil der jüngeren Leistungsempfänger in Pflegegrad 5 gibt es deutliche Unterschiede. Er bewegte sich im Jahr 2022 zwischen 9 Prozent im Landkreis Göppingen bis hin zu 29 Prozent im Landkreis Karlsruhe

Die Unterschiede könnten auf einer unterschiedlichen Zusammensetzung der Leistungsempfänger, zum Beispiel nach Alter, Ursache der Pflegebedürftigkeit, Krankheitsbild und familiärem Umfeld beruhen. Darüber hinaus spielen auch Unterschiede in der Angebotsstruktur, der Form der Leistungsgewährung oder der Einstufungspraxis der Medizinischen Dienste der Krankenkassen eine Rolle.

Sozialhilfequote

Die Zahl der Leistungsempfänger in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner aus der Pflegestatistik[1] bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen treffen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf gewährleisten zu können, werden nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 dargestellt.[2]

Seit 2001 zeigt sich nach einer kontinuierlichen Zunahme der Sozialhilfequote bis 2021 zuletzt eine Abnahme auf 31,3 Prozent im Jahr 2022. Dieser Rückgang hängt insbesondere mit den zum 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegebedingten Aufwand zusammen. Dadurch nahm die Zahl der auf Hilfe zur Pflege angewiesenen Pflegeheimbewohner von 2021 auf 2022 ab. Es ist davon auszugehen, dass dieser Rückgang durch die weiteren Kostensteigerungen in der Pflege und die Bezahlung von Pflegekräften nach Tarif wieder ausgeglichen und die Sozialhilfequote in den nächsten Jahren wieder steigen wird.

Seit 2001 nahm die Sozialhilfequote unter den Pflegeheimbewohnern in Baden-Württemberg um 5,2 Prozentpunkte zu.

 

[1] Die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15.12.2021

[2] Bis 2017 wurden zur Berechnung der Sozialhilfequote Pflegebedürftige der Pflegestufen 1-3 herangezogen.

Die Zahl der Leistungsempfänger ab 65 Jahren in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner ab 65 Jahren aus der Pflegestatistik[1] bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen ab 65 Jahren treffen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf gewährleisten zu können, werden nur Pflegebedürftige ab 65 Jahren der Pflegegrade 2-5 dargestellt.[2]

Seit 2001 zeigte sich bis 2021 eine kontinuierliche Zunahme der Sozialhilfequote unter den Pflegeheimbewohnern im Alter ab 65 Jahren in Baden-Württemberg. Im Jahr 2022 betrug die Sozialhilfequote unter den älteren Pflegeheimbewohnern – nach einem Rückgang von 2021 auf 2022[3] – 28,1 Prozent. Sie lag damit um 4,8 Prozentpunkte über dem Wert von 2001.

 

[1] Die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15.12.2021

[2] Bis 2017 wurden zur Berechnung der Sozialhilfequote Pflegebedürftige ab 65 Jahren der Pflegestufen 1-3 herangezogen.

[3] Der Rückgang hängt insbesondere mit den zum 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegebedingten Aufwand zusammen. Dadurch nahm die Zahl der auf Hilfe zur Pflege angewiesenen Pflegeheimbewohner von 2021 auf 2022 ab. Es ist davon auszugehen, dass dieser Rückgang durch die weiteren Kostensteigerungen in der Pflege und die Bezahlung von Pflegekräften nach Tarif wieder ausgeglichen und die Sozialhilfequote in den nächsten Jahren wieder steigen wird.

Die Zahl der Leistungsempfänger unter 65 Jahren in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner unter 65 Jahren aus der Pflegestatistik[1] bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen unter 65 Jahren treffen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf gewährleisten zu können, werden nur Pflegebedürftige unter 65 Jahren der Pflegegrade 2-5 dargestellt.[2]

Seit 2001 hat die Sozialhilfequote unter den jüngeren Pflegeheimbewohnern in Baden-Württemberg deutlich zugenommen. Die Sozialhilfequote der Leistungsempfänger unter 65 Jahren lag trotz eines ersten Rückgangs im Jahr 2022 noch bei 65,2 Prozent. Sie lag damit um 7,6 Prozentpunkte über dem Wert von 2001.

Die Sozialhilfequote unter den jüngeren Leistungsempfängern ist mehr als doppelt so hoch wie bei den älteren. Der Grund hierfür liegt vermutlich in der schlechteren Einkommenssituation der Leistungsempfänger unter 65 Jahren. Sie verfügen bei Erwerbsunfähigkeit über keine oder geringere Rentenansprüche und sind daher häufiger auf Sozialhilfe angewiesen.

 

[1] Die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15.12.2021

[2] Bis 2017 wurden zur Berechnung der Sozialhilfequote Pflegebedürftige unter 65 Jahren der Pflegestufen 1-3 herangezogen.

Kontakt

Moritz Laske

Telefon: 0711 6375-537