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Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII (Juli 2021)

Grundlagenpapier für Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht betreut werden

Mit diesem Grundlagenpapier werden die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII in Baden-Württemberg beschrieben. Leitend für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist das Primat des Kinderschutzes für Kinder und Jugendliche, die in (teil-)stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe und Eingliederungshilfe oder in Wohnheimen und Internaten leben. Diese und weitere Einrichtungen, in denen Minderjährige über Tag und Nacht betreut werden, sind Teil einer Verantwortungsgemeinschaft, die sich im Wesentlichen aus den Einrichtungsträgern, den belegenden Jugendämtern, den Eltern und Sorgeberechtigten und dem Landesjugendamt als überörtliche Behörde zusammensetzt.