Inklusion an Schulen: Technischer Beratungsdienst des KVJS berät
Schulträger

Seit dem laufenden Schuljahr 2015/2016 können Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wählen, ob ihr Kind an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (vormals Sonderschule) oder an einer allgemeinen Schule lernen soll. Gegebenenfalls muss die allgemeine Schule behinderungsgerecht angepasst werden. 

Das Land Baden-Württemberg und der KVJS haben am 17. März 2016 vereinbart, dass der Technische Beratungsdienst des KVJS-Integrationsamts im Auftrag der Schulverwaltung prüft, welche Umbauten im Einzelfall erforderlich und angemessen sind. Er berät außerdem die Schulträger bei ihren Planungen und erstellt Gutachten. Die Kosten für diese Dienstleistung werden dem KVJS vom Land erstattet.

Daniel Krämer bei Referat 32 (Kontaktdaten siehe rechts) koordiniert die Aufträge an den KVJS und ist Ansprechpartner für Anfragen.

Kontakt

Daniel Krämer

Technischer Berater, Regionalbüro Freiburg

Telefon: 0761 2719-626

Telefax: 0761 2719-660