Betreuungsbehördenstatistik Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg führen die örtlichen Betreuungsbehörden seit 1997 auf Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten in Baden-Württemberg (LAG) eine Betreuungsstatistik. Dabei werten die örtlichen Betreuungsbehörden die ihnen vorliegenden Beschlüsse der Betreuungsgerichte des jeweiligen Jahres aus.
Informationen zu den statistischen Zahlen der örtlichen Betreuungsbehörden in Baden-Württemberg können gerne bei uns angefordert werden.
Den Erhebungsbogen 2025 für die Betreuungsbehörden finden Sie hier.
Den Erhebungsbogen 2025 für die Betreuungsvereine finden Sie hier.
Der KVJS führt die Daten jährlich zusammen
Zum Stichtag 31.12. wird die Anzahl der eingerichteten Betreuungen bei den örtlichen Betreuungsbehörden der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg erhoben. Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Summe aller eingerichteten Betreuungen in Baden-Württemberg von 2012 bis einschließlich 2024. Die Zahlen pendeln zwischen 119.000 und 121.000 Betreuungen in Baden-Württemberg. Derzeitiger Höhepunkt waren 122.536 eingerichteten Betreuungen zum 31.12.2021, was Folge der Corona-Pandemie gewesen sein könnte.
Stark abfallende Zahlen wie zum Beispiel in 2018 sind in der Regel auf fehlende Angaben einzelner Betreuungsbehörden zurückzuführen.
Die Anzahl der zum Stichtag 31.12. eingerichteten Betreuungen im jeweiligen Land- bzw. Stadtkreis in Baden-Württemberg wird ins Verhältnis gesetzt zur Anzahl der volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis im Vorjahr.
Die Tabelle zeigt die Anzahl der Betreuungen pro 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner in allen 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg im Jahr 2023.
Mit rund 22 eingerichteten Betreuungen pro 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner gehören der Neckar-Odenwald-Kreis und Sigmaringen zu den Spitzenreitern.
Im Gegensatz dazu kommen im Enzkreis nur gut sieben und im Kreis Ludwigsburg nur knapp acht eingerichtete Betreuungen auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner.
Im Durchschnitt waren 2023 in Baden-Württemberg knapp dreizehn Betreuungen pro 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner eingerichtet.
Die Grafik stellt dar, wie alt die Personen waren, für die in den Jahren 2020, 2022 und 2024 in Baden-Württemberg eine Betreuung eingerichtet wurde. Dabei wird jeweils der prozentuale Anteil von vier Altersgruppen aufgeführt: Betreute Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, zwischen 31 und 60 Jahren, zwischen 61 und 90 Jahren sowie die Altersgruppe der über 90-Jährigen.
Die Verteilung ist in den Berichtsjahren nahezu gleich:
Über die Hälfte aller neu eingerichteten Betreuungen pro Jahr betrifft Menschen, die zwischen 61 und 90 Jahre alt sind (56,4 Prozent in 2024).
Ungefähr ein gutes Viertel aller neu eingerichteten Betreuungen umfasst die Altersgruppe der 31- bis 60-Jährigen (25,6 Prozent in 2024).
Auf die jüngste Personengruppe im Alter von 18 bis 30 Jahren entfällt ca. ein Achtel (13,8 Prozent in 2023) - prozentual gesehen ist die Veränderung hier am größten: Um 13 Prozent ist der Anteil dieser Altersgruppe bei den neu eingerichteten Betreuungen von 2022 im Vergleich zu 2024 gestiegen. Grund hierfür könnte ggf. die Zunahme psychischer Erkrankungen bei jungen Menschen sein.
Personen, die bereits über 90 Jahre alt waren, gehören zu den verbleibenden 4,2 Prozent, für die in 2024 eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde.
Die Gründe für die Einrichtung einer Betreuung sind vielfältig. Für die Betreuungsstatistik gibt es fünf Hauptgruppen.
Die Gruppen und ihr Anteil an der Anzahl der neu eingerichteten Betreuung zum Stichtag 31.12.2024 sind folgende:
- Seelische Behinderung/psychische Erkrankung mit 29,2 Prozent.
- Altersdemenz mit 23,6 Prozent.
- Körperliche Krankheit / Behinderung mit 23,5 Prozent.
- Medizinische Notfälle (unter anderem Schlaganfall) mit 9,1 Prozent.
- Geistige Behinderung mit 9,8 Prozent.
Als nicht zuordenbar werden Betreuungen gezählt, bei denen sich aus dem gerichtlichen Beschluss nicht der Grund für die Einrichtung der Betreuung ergibt. Es handelt sich 2024 um 4,9 Prozent aller neu eingerichteten Betreuungen.
Aufgabenbereiche beschreiben die Lebensbereiche, für die eine Betreuung vom Betreuungsgericht angeordnet wurde. Ein Betreuungsbeschluss kann auch mehrere Aufgabenbereiche beinhalten.
Über viele Jahre hinweg sind die drei am häufigsten eingerichteten Aufgabenbereiche die Gesundheitsfürsorge, die Vermögenssorge und die Aufenthaltsbestimmung.
Die Bereiche Immobilien und Behördenangelegenheiten werden ab 2023 kumulativ bei der Vermögenssorge gezählt. Daher stiegen hier die Zahlen in 2024 auf 120 Prozent.
Seit 2023 müssen freiheitsentziehende Unterbringungen und die Bestimmung des Umgangs ausdrücklich angeordnet werden, weshalb sie ab diesem Zeitpunkt explizit statistisch erhoben werden können.
Ab 2023 ist die Bestellung eines Betreuers für „Alle Angelegenheiten“ nicht mehr möglich.
Das Betreuungsgesetz sieht vor, dass Betreuungen vorrangig ehrenamtlich geführt werden, beruflich geführte Betreuungen sollen die Ausnahme sein.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Zahl der ehrenamtlich geführten Betreuungen seit Jahren zurückgeht.
War es 2022 noch nahezu hälftig verteilt, wurden in 2024 knapp 58 Prozent der neu eingerichteten Betreuungen beruflich geführt und nur noch 42 Prozent ehrenamtlich. Im Vergleich dazu war es 2015 umgekehrt: Damals wurden knapp 58 Prozent der neu eingerichteten Betreuungen ehrenamtlich und 42 Prozent beruflich geführt.
Bundeseinheitliche Betreuungsbehördenstatistik
Die örtlichen Betreuungsbehörden beklagen seit Jahren die fehlende Statistik im Betreuungswesen. Über die Statistik der Justiz werden lediglich die Betreuungszahlen und die Ausgaben der Justiz erfasst. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag befürworten daher eine vergleichende bundeseinheitliche Betreuungsbehördenstatistik.
Seit 2015 wird auf freiwilliger Basis eine bundeseinheitliche Betreuungsbehördenstatistik durchgeführt.
Informationen zu den statistischen Zahlen der bundeseinheitlichen Betreuungsbehördenstatistik können gerne bei uns angefordert werden.
Zentrales Vorsorgeregister
Die Bundesnotarkammer fasst - für den Bereich des Zentralen Vorsorgeregisters - jährlich in einem Bericht die Entwicklungen des vergangenen Jahres zusammen.
Ebenso werden Statistiken erstellt, in denen die wesentlichen Kennzahlen des Zentralen Vorsorgeregisters erfasst sind. Weitere Informationen unter Jahresbericht und Statistik | Zentrales Vorsorgeregister
Kontakt
Annette Kurowski
Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"
Telefon: 0711 6375-279
Carmen Kreß
Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"
Telefon: 0711 6375-325






