Investive Förderung in der Wohnungslosenhilfe

Der KVJS fördert Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aus Mitteln des KVJS-Haushaltes und als Förderbehörde aus Mitteln des Landeshaushalts. Voraussetzungen zur Bewilligung von Mitteln ist eine Empfehlung durch den Förderausschuss sowie die Verabschiedung eines Förderprogramms.

Leitlinien und Grundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Wohnungslosenhilfe  Stand 01.01.2019

Die Excel-Datei mit den Formblättern für den Antrag können Sie bei unserem Sekretariat per E-Mail anfordern.

Die Kosten- und Flächenrichtwerte finden Sie hier: Kosten- und Flächenrichtwerte (Stand April 2024)

Die Formblätter für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis können Sie über unser Sekretariat per E-Mail anfordern.

Pressemeldungen zur Landesförderung

  • Land investiert rund 500.000 Euro in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe: Lesen Sie mehr dazu in der Pressemitteilung vom 31.05.2021
  • Land investiert 1,5 Millionen Euro in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Lesen Sie mehr dazu in der Pressemitteilung vom 29.05.2018
  • Land investiert 1,2 Millionen Euro in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 29.12.2017 
  • 1,5 Millionen Euro für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe im Ostalbkreis und im Landkreis Ravensburg investiert das Land Baden-Württemberg. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung vom 18.10.2017.