Investive Förderung in der Wohnungslosenhilfe

Der KVJS fördert Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aus Mitteln des KVJS-Haushaltes und als Förderbehörde aus Mitteln des Landeshaushalts. Voraussetzungen zur Bewilligung von Mitteln ist eine Empfehlung durch den Förderausschuss sowie die Verabschiedung eines Förderprogramms.

VwV Wohnen und Teilhabe (gültig ab 01.01.2026)

Den Antrag auf investive Förderung können Sie hier stellen: Online-Antrag

Die Kosten- und Flächenrichtwerte finden Sie hier: Kosten- und Flächenrichtwerte (Stand April 2026)

Ansprechpersonen

Melissa Dunkel

Telefon: 0711 6375-271

Melissa Dunkel

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