Investive Förderung in der Wohnungslosenhilfe
Der KVJS fördert Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aus Mitteln des KVJS-Haushaltes und als Förderbehörde aus Mitteln des Landeshaushalts. Voraussetzungen zur Bewilligung von Mitteln ist eine Empfehlung durch den Förderausschuss sowie die Verabschiedung eines Förderprogramms.
VwV Wohnen und Teilhabe (gültig ab 01.01.2026)
Den Antrag auf investive Förderung können Sie hier stellen: Online-Antrag
Die Kosten- und Flächenrichtwerte finden Sie hier: Kosten- und Flächenrichtwerte (Stand Dezember 2025)