Förderprogramm zur Inklusion

Die langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass neben der aktiven Entscheidung des Arbeitgebers, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer einzustellen, auch der finanzielle Ausgleich der manchmal geringeren Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer diese Arbeitsverhältnisse dauerhaft stabilisiert.

Die Veränderungen, die das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich gebracht hat, haben in Baden-Württemberg dazu geführt, dass das langjährig bewährte Förderprogramm  "Arbeit Inklusiv -Teil 1 und 2" angepasst wurde. Durch das Programm werden neu gegründete Arbeitsverhältnisse dauerhaft gefördert. Das im BTHG verankerte "Budget für Arbeit " wurde in Baden-Württemberg in das Förderprogramm Arbeit Inklusiv als Teil 2 integriert.  

Wenn Sie als Arbeitgeber beabsichtigen, ein Arbeitsverhältnis zu gründen, wenden Sie sich am besten direkt an den für Sie zuständigen Integrationsfachdienst

Das Antragsformular erhalten Sie ebenfalls beim Integrationsfachdienst.

Als Arbeitgeber können Sie durch das Förderprogramm "Arbeit Inklusiv - Teil 1"  nachhaltige finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf einstellen. Die künftigen Arbeitnehmer wurden in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gezielt auf das neue Arbeitsverhältnis vorbereitet oder haben die berufliche Orientierung und Vorbereitung über die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) und die Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) erfolgreich abgeschlossen. 

Der Integrationsfachdienst begleitet alle Arbeitsverhältnisse, die mit "Arbeit Inklusiv – Teil 1" gegründet werden, und kümmert sich um die individuelle Förderung, die dem Bedarf am Arbeitsplatz gerecht wird. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen können Sie sich als Arbeitgeber auf eine fünfjährige Förderung durch die Agentur für Arbeit, das Integrationsamt des KVJS und gegebenenfalls durch den Träger der örtlichen Eingliederungshilfe verlassen und bekommen so die nötige Planungssicherheit. 

Mit dem Programm "Arbeit Inklusiv – Teil 2" wurde in Baden-Württemberg das im BTHG enthaltene „Budget für Arbeit“ umgesetzt. Im Unterschied zum Teil 1 müssen Sie als Arbeitgeber bei diesen Arbeitsverhältnissen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen. Die finanzielle Förderung wird durch den örtlichen Träger der Eingliederungshilfe in Ergänzung durch das Integrationsamt des KVJS sichergestellt. Arbeitnehmer, die durch den Teil 2 gefördert werden, sind berechtigt, in einer WfbM zu arbeiten, und erreichen durch dieses Förderprogramm eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Förderung ist auch hier zunächst auf fünf Jahre angelegt, wird aber in der Regel dauerhaft sein. Die Förderung kann bis zu 70% des Bruttolohnes, den der Arbeitgeber bezahlt, betragen. 
 

Hier finden Sie die Fördergrundsätze "Arbeit Inklusiv" - Stand 01.01.2022

In Baden-Württemberg gibt es rund 270 Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) mit etwa 27.000 Beschäftigten. Wie kann es gelingen, die WfbM im Sinne der Teilhabe am Arbeitsleben weiterzuentwickeln und für WfbM-Beschäftigte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen?

Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS hat hierzu das Konversionsprojekt entwickelt. Dabei schafft ein WfbM-Träger mit Unterstützung des Inklusions- und Integrationsamts außerhalb der WfbM Arbeitsplätze in einer neu eingerichteten Inklusionsabteilung oder einem Inklusionsunternehmen. Diese Arbeitsplätze können zusätzlich mit dem Budget für Arbeit gefördert werden.

Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird das Pilotprojekt vom Institut für Technologie und Arbeit (ITA) Kaiserslautern. Es soll fördernde und hemmende Faktoren bei der Weiterentwicklung von Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung identifizieren. Außerdem werden die Auswirkungen der veränderten Beschäftigungssituation auf die Lebenssituation der teilnehmenden Menschen mit Behinderung untersucht, sowie die Auswirkungen auf Leistungserbringer und Leistungsträger.

Schauen Sie sich hier das Konversionsprojekt genauer an: https://teilhabe-durch-konversion.de/

 

Kontakt

Elvira Wagner

Sachbearbeiterin

Telefon: 0711 6375-369

Nicole Wenke

Sachbearbeiterin

Telefon: 0721 8107-971