Kommunikationshilfen
Dazu gehören zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshelfer und technische Kommunikationsmittel.
Leistungen für Kommunikationshilfen können an Arbeitrgeber erbracht werden, wenn sie schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen mit einer Hör- und/oder Sprachbehinderung beschäftigen und durch die Sicherstellung der notwendigen Kommunikation außergewöhnlich belastet sind.
Antragsformular Kommunikationshilfe:
Antrag auf Kommunikationshilfen zur Unterstützung von Menschen mit Hör-/Sprachbehinderungen
Auf der Landkarte finden Sie alle uns bekannten Gebärdensprachdolmetschenden und Kommunikationshelfenden, mit denen wir oder der Integrationsfachdienst bereits zusammengearbeitet haben.