Kommunikationshilfen

Dazu gehören zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshelfer und technische Kommunikationsmittel.
Leistungen für Kommunikationshilfen können an Arbeitrgeber erbracht werden, wenn sie schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen mit einer Hör- und/oder Sprachbehinderung beschäftigen und durch die Sicherstellung der notwendigen Kommunikation außergewöhnlich belastet sind.

Auf der Landkarte finden Sie alle uns bekannten Gebärdensprachdolmetschenden und Kommunikationshelfenden, mit denen wir oder der Integrationsfachdienst bereits zusammengearbeitet haben.