Vertragsrecht und Vergütungen

Der KVJS als kompetenter Partner der Stadt- und Landkreise in allen Fragen des Vertragsrechts und der Vergütungen

Die Fachkräfte des KVJS verhandeln im Auftrag der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg über 8.000 Leistungsangebote mit einem Verhandlungsvolumen von circa neun Milliarden Euro jährlich. Die Vergütungssätze sichern die Betreuung von alten und jungen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung.

Die Verhandlung von Vergütungssätzen erfordert nicht nur fundiertes rechtliches, inhaltliches und betriebswirtschaftliches Fachwissen, sondern auch Kontinuität und Fingerspitzengefühl. Besonders stark macht den KVJS die Mitwirkung und Vernetzung in übergreifenden Gremien und Arbeitskreisen, sowie die Sicht auf alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. So können die Referenten des KVJS ihre Partner vor Ort mit umfassender jahrzehntelanger Expertise beraten und kompetent in Verhandlungen begleiten.

Jahrzehntelange Verhandlungserfahrung

Die Erfahrung der KVJS-Fachkräfte bei den Pflegesatz-Verhandlungen ist in Fachkreisen bekannt. Schon bei den KVJS-Vorgängerverbänden, den Landeswohlfahrtsverbänden Württemberg-Hohenzollern und Baden, waren sie bis Ende 2004 gesetzlicher "Verhandlungsführer" für die Leistungsträger. Dann ging die Zuständigkeit in der Behindertenhilfe gesetzlich auf die Kreise über. Die Kreise haben den KVJS am 12. Oktober 2004 mittels einer kommunalen Vereinbarung wieder für alle Hilfebereiche mit den Verhandlungen betraut.

Wirtschaftlichkeit sichern. Spitzenqualität ermöglichen.

Für (teil-)stationäre Pflege-, Jugendeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Vergütungssätze die wichtigste Finanzierungsquelle. Sie decken zum Beispiel die Kosten für Pflege, Betreuung, Förderung, Unterkunft und Verpflegung. Auch die notwendige Refinanzierung von Investitionen in Gebäude wird damit bestritten.

Da die Kosten meist von den 44 Stadt- und Landkreisen getragen werden, agiert der KVJS als deren zentraler Verhandlungsführer. Im Auftrag und in enger Abstimmung mit den Leistungsträgern verhandelt der KVJS die Vereinbarungsinhalte mit den Einrichtungsträgern.

Über die ELVE werden die abgeschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen im SGB IX für alle 44 Stadt- und Landkreise zentral zur Verfügung gestellt. Zudem führt der KVJS in den Bereichen Pflege und Eingliederungshilfe den sogenannten Personalabgleich durch, in diesem Rahmen wird überprüft, ob die vereinbarten Personalmengen in den Einrichtungen auch zum Einsatz kommen.

Ein zentraler Leitsatz für alle Verhandlungen ist: Angebote müssen leistungsgerecht, aber auch wirtschaftlich und sparsam sein – dies geschieht nicht nur im Interesse der 44 Stadt- und Landkreise, sondern zentrale gesetzliche Vorgabe die gleichzeitig auch von gesellschaftlichem Interesse ist.  Die Verhandlungen zeichnen sich durch hohe Effizienz und das Austarieren von unterschiedlichsten Sichtweisen und Bedarfen aus: In der Regel erzielen die Partner innerhalb eines Tages Einigung über Vereinbarungen, die mindestens ein Jahr gültig sind. Eine Schiedsstelle muss nur in Ausnahmefällen angerufen werden.

Mit seiner Arbeit ermöglicht der KVJS höchste Qualität bei gleichzeitiger Wahrung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.