UN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis

Rechtliche und betriebliche Auswirkungen

Zielgruppe

Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretung

Ziele und Inhalte

Schön, wenn sich die Welt einmal auf gemeinsame Rechtsgrundsätze einigen kann! Die von der UN verabschiedete Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) trat 2009 in Deutschland in Kraft. Als geltendes Recht muss sie seitdem von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Im Grunde besagt sie nichts Neues, sondern wendet nur die allgemeinen Menschenrechte aus anderen Übereinkommen auf die Situation von Menschen mit Behinderungen an.

Die Konvention enthält Prinzipien (z. B. Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion), Verpflichtungen (z. B. Partizipation, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit) und Einzelrechte (bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte). Bund und Länder haben verschiedene Aktionspläne verabschiedet, die die Umsetzung der Konvention in Deutschland beschleunigen sollen. Zahlreiche Bundes- und Landesgesetze, Richtlinien und Teilhabeerlasse mussten aufgrund der Konvention geändert werden.

Die Dozentin dieses Seminars illustriert auf abwechslungsreiche Weise, welche Folgen die Konvention für Menschen mit Behinderung in Deutschland hat, insbesondere für den Bereich Arbeit und Beschäftigung. Als Vertreterin und Vertreter betrieblicher Interessen erfahren Sie, wie Sie die Konvention für Ihre tägliche Arbeit nutzen können. Welche Rechte können Bewerberinnen, Bewerber und Beschäftigte konkret daraus ableiten, dass nach Art. 27 der UN-BRK jegliche „Diskriminierung aufgrund von Behinderung […] zu verbieten“ ist?

Weil Arbeitsrechtlerin Dr. Babette Tondorf die Vermeidung von theoriebedingter Langeweile ebenfalls für ein Menschenrecht hält, legt sie Wert auf den lebendigen Austausch. So wechselt das Seminar zwischen Vortrag, Ihren Fragen, praktischen Übungen und Diskussion. Vorhang auf für viel Fachwissen und eine lebensvolle Inszenierung!

Themen:
• Die UN-Behindertenrechtskonvention
Entstehung – Grundsätze – Inhalte – Instrumentarien zur Umsetzung
• Auswirkungen der UN-BRK auf die deutsche Gesetzgebung
• Auswirkungen der UN-BRK auf Urteile deutscher Gerichte:
- Sozialrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Recht auf behinderungsgerechte Anpassung der Arbeitsbedingungen
- Beamtenrecht

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Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
Veranstaltungsnummer:
24-3-UNBRK-1
Zeit und Ort:
24.06.2024
Tagungszentrum Gültstein
Preis:
39,00 €
Referent/in:
Dr.Babette Tondorf, Hamburg
Fachliche Auskünfte:
Theresa Harth
Tel. 0721 8107-970
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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