Förderung und Formulare
Antragsberechtigt sind alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Antragsschluss ist jeweils der 28. Februar eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung eines Modellvorhabens trifft der Landesjugendhilfeausschuss in seiner Sommersitzung.
Die Förderung der Modellvorhaben basiert auf den vom Landesjugendhilfeausschuss verabschiedeten Fördergrundsätzen. Eine Förderung findet hauptsächlich in Förderschwerpunkten statt. Es können darüber hinaus Vorhaben aus anderen Themenfeldern gefördert werden, die von besonderer Bedeutung für die Kinder- und Jugendhilfe sind.
Die aktuellen Förderschwerpunkte
Inklusives Aufwachsen und lebenslanges gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Handicap soll zur Selbstverständlichkeit werden. Inklusion meint aber mehr: bei allen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (von der frühkindlichen Förderung über die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bis hin zu den Hilfen zur Erziehung) die Vielfalt und Heterogenität der jungen Menschen im Sinne einer Diversity-Orientierung konsequent zu berücksichtigen. Barrieren sollen abgebaut und Vielfalt als Chance für die Gesellschaft begriffen werden. Hierfür müssen Veränderungsmöglichkeiten bisheriger Strukturen ausgelotet und praktisch erprobt werden. Gefördert werden Vorhaben, die das Ziel haben, Teilhabechancen zu erkennen, Barrieren abzubauen und neue ressortübergreifende Ansätze zu erproben. Insbesondere werden Vorhaben gefördert, die das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule im Kontext einer inklusiven Bildung im Sozialraum weiterentwickeln.
Prekäre Lebenslagen wirken sich unmittelbar auf die Chancengleichheit und Teilhabechancen junger Menschen aus und bedeuten meist einen Mangel an Entwicklungschancen. Es sollen Handlungsansätze entwickelt und erprobt werden, die erschwerte Lebenslagen und damit einhergehende Exklusionsrisiken von jungen Volljährigen in den Blick nehmen und den Aufbau einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Grundsicherung befördern. Der Fokus liegt dabei auf Konzeptentwicklungen für von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Frauen und Männer sowie auf innovativen Ansätzen für junge Frauen und Männer mit Jugendhilfeerfahrung (Care Leaver). Die Vorhaben sollen zum Ziel haben, biografische Brucherfahrungen zu verringern und lebensphasenspezifische Übergänge zu verbessern.
Partizipation und Demokratiebildung sind von zentraler Bedeutung in der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die Beteiligung und das Demokratieverständnis von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Gefördert werden Vorhaben, die Kinder und Jugendliche durch lebensweltorientierte Beteiligungsformate darin stärken, ihre eigenen Interessen zu vertreten, sie zur Übernahme von gesellschaftlicher und politischer Verantwortung befähigen und sie als Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelt wahrnehmen. Insbesondere sollen auch junge Menschen mit Teilhabehemmnissen einbezogen werden.
Im Zuge der inklusiven Förderung werden Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII immer wichtiger, für die bedarfsgerechte Hilfeformate im Einzelfall zur Verfügung stehen müssen. Zusammen mit den Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII sind sie in der Kinder- und Jugendhilfe zentrale Säulen der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in schwierigen Lebenslagen.
Die zunehmende Heterogenität von Lebenslagen junger Menschen und Familien in Zusammenhang mit multiplen Krisen führen zu einer höheren Belastung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Um auf die dadurch entstehenden komplexeren Bedarfe zu reagieren, bedarf es flexibler, individueller Hilfen und systemübergreifender Angebote in der direkten Einzelfallhilfe sowie deren Steuerung. Dies gilt insbesondere an der Schnittstelle zur Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Zudem verändern sich Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld dieser Hilfen bspw. durch Ganztagesbetreuung, Veränderungen in der Arbeitswelt und neue fachliche Anforderungen.
Über diesen Schwerpunkt werden Vorhaben gefördert, die hierfür innovative und bedarfsgerechte Präventions- und Lösungsansätze sowie Verfahrensabläufe entwickeln und erproben.
Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und neue Technologien ermöglichen die Entwicklung sowie Erprobung innovativer Arbeitsmodelle und unterstützen bei der Entbürokratisierung und Prozessoptimierung. Alle diese Aspekte können veränderten Bedürfnissen von Fach- und Führungskräften gerecht werden und erlauben es, flexibler auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Ihr Einsatz kann daher einen wesentlichen Beitrag zur Fach- und Führungskräftesicherung, deren Entlastung und Bindung sowie zur Innovationsfähigkeit in der Jugendhilfe leisten. Gleichzeitig eröffnen digitale Technologien und Künstliche Intelligenz neue Möglichkeiten zur Erreichung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Über diesen Schwerpunkt sollen Vorhaben unterstützt werden, die Technologien gezielt einsetzen, um neue Arbeitsmodelle oder innovative und bedarfsgerechte Ansätze der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln und zu erproben.
Die Förderrichtlinien lassen auch eine Förderung außerhalb der Förderschwerpunkte zu, wenn Aufgaben oder Fragestellungen mit gleichwertiger Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe bearbeitet werden sollen. Hierzu zählen auch Vorhaben, die mittels der Erprobung innovativer Methoden und Abläufe im Belegungsmanagement die öffentlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung ihrer Gesamtverantwortung unterstützen.