Landesverteilstelle UMA
Die Landesverteilstelle UMA beim KVJS-Landesjugendamt übernimmt die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) auf die 45 Jugendämter in Baden-Württemberg und berät zu fachlichen Fragestellungen um die landesinterne sowie bundesweite Verteilung von UMA.
UMA werden bei der unbegleiteten Einreise seit dem 1. November 2015 nach § 42a SGB VIII vom örtlichen Jugendamt zunächst vorläufig in Obhut genommen. Von allen bundesweit ankommenden UMA soll Baden-Württemberg aktuell nach dem Königsteiner Schlüssel 13,04 Prozent aufnehmen. Die Landesverteilstelle UMA übernimmt die Aufgabe der Verteilung der Jugendlichen auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die ihre Quote noch nicht erfüllt haben. Seit 2017 zählt Baden-Württemberg zu den Haupteinreiseländern und ist somit berechtigt UMA beim Bundesverwaltungsamt zur bundesweiten Verteilung zu melden.
Die Landesverteilstelle UMA wird durch eine Lenkungsgruppe begleitet, bestehend aus Vertretern der beteiligten Ministerien, der Kommunalen Landesverbände, der Liga der freien Wohlfahrtspflege und des KVJS.
Informationen
- RS 33/2025: Kostenerstattung bei freiwilliger Übernahme der örtlichen Zuständigkeit nach § 88a Absatz 2 Satz 3 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
- RS 26/2025: Verteilverfahren von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA): Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 5. Dezember 2024
- RS 157/2024: UMA-Verteilverfahren - Ergänzende Weisung 09.12.2024
- RS 132/2024: Freiwillige Zuständigkeitsübernahmen nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGBVIII: Neues Meldeverfahren und Matchingprozess für freie UMA-Plätze
- RS 123/2024 Erweiterte Digitalisierung des UMA-Verteilverfahrens und der Transferplanung
- RS 101/2024: Freiwillige Zuständigkeitsübernahme nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB III, hier: Familienzusammenführung aus Kindeswohlgesichtspunkten
- RS 96/2024: Verteilverfahren von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) - Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 15. Juli 2024
- RS 73/2024: Bundesweite Verteilung von UMA gemäß Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 16.05.2024
Das "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" trat am 1. November 2015 in Kraft.
Kontakt
Vera-Maria Lebold
Koordination Landesverteilstelle Unbegleitete Minderjährige Ausländer
Telefon: 0711 6375-517
Julia Henke
Landesverteilstelle Unbegleitete Minderjährige Ausländer
Telefon: 0711 6375-404
Stefanie Rees
Landesverteilstelle Unbegleitete Minderjährige Ausländer, Fragen zur Verteilanmeldung
Telefon: 0711 6375-405