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Gemeinsame Grundsätze für das Jobcoaching und Musterkooperationsvereinbarung WfBM/IFD im Rahmen der EGH

als zusätzliche Individualleistung wurde im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Arbeitsbereich einer WfbM nach § 67 Abs. 1 e im Landesrahmenvertrag festgelegt. Zusätzlich gibt es eine Mustervereinbarung.

Kontakt

Johanna Bleß

Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 07218107917