Gebärdensprachdolmetschende und Kommunikationshelfende
Klicken Sie auf den Stadt- bzw. Landkreis, um sich die zuständigen Gebärdensprachdolmetschende und Kommunikationshelfende anzeigen zu lassen. Für weitere Informationen (Telefonnummer, E-Mailadresse) klicken Sie bitte auf die Namen der jeweiligen Person.
Gebärdensprachdolmetschende und Kommunikationshelfende außerhalb von Baden-Württemberg
Gebärdensprachdolmetschende und Kommunikationshelfende außerhalb von Deutschland
Honorare
Es gelten die folgenden Honorare/Stunde:
- Gebärdensprachdolmetscher: 93,00 €
- Schriftdolmetscher: 69,75 €
- Kommunikationsassistenz mit Qualifizierung: 69,75 €
- Fachkraft Taubblindenassistenz: 69,75 €
- Vertrauenspersonen ohne Qualifizierung: 23,25 €
Hinweis
Die Liste ist nicht abschließend. Es sind nur Personen aufgeführt, die in der Vergangenheit bereits für das Inklusions- und Integrationsamt und / oder den Integrationsfachdienst gearbeitet haben.