Antragstellung Landesförderprogramm Schulsozialarbeit
Das KVJS-Landesjugendamt ist für die Administrative Begleitung/Beratung (Abwicklung und Koordination der Landesmittel) zuständig.
Informationen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Schulsozialarbeit (Jugendsozialarbeit an Schulen) planen.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen,
- ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für alle jungen Menschen an der Schule anzubieten,
- soziale Benachteiligungen unter den jungen Menschen auszugleichen,
- die jungen Menschen bei der Bewältigung individueller Problemlagen besser zu unterstützen und
- unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert.
Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
Quelle: Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie stellen sicher, dass die Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnimmt:
- Einzelfallhilfe und Beratung,
- sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und die Durchführung von Projekten,
- innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit sowie
- offene Angebote für alle junge Menschen der Schule.
- Die Jugendsozialarbeit ist an der Schule verortet.
- Die Jugendsozialarbeit an der Schule erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule.
- Sie setzen die Fachkraft an einer bis maximal 2 Schulen ein.
- Die einzusetzende Schulsozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter verfügt über die notwendige berufliche Qualifikation.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Stellen und Stellenanteile mit fachlicher Leitungstätigkeit,
- einschlägig vorbestrafte Personen,
- Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer.
Quelle: Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Landesfördergrundsätze:Grundsätze des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 25.05.2020
Bitte reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis für den Förderzeitraum 2024/2025 digital über dieses Formular ein.
Für Angaben, die noch nicht in Ihrem Bescheid berücksichtigt wurden, nutzen Sie bitte diese Exceltabelle.
Kontakt
Sara Jörger
Abwicklung Landesförderung Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
Telefon: 0711 6375-702
Sabine von Krempelhuber
Abwicklung Landesförderung Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
(Erreichbar: Dienstag und Donnerstag ganztags, Mittwoch am Vormittag)
Telefon: 0711 6375-782
Claudia Ampuero Diaz
Abwicklung Landesförderung Jugend-sozialarbeit an öffentlichen Schulen
Telefon: 0711 6375-445