Fachtagung „Inobhutnahme im Spannungsfeld von Schutz, Recht und Praxis“
 

Am 16. April 2026 fand in der Evangelischen Akademie Bad Boll die Fachtagung „Inobhutnahme im Spannungsfeld von Schutz, Recht und Praxis“ statt. Die Veranstaltung richtete sich an Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter sowie an Mitarbeitende in der stationären Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Minderjährige.

Inobhutnahmen gehören zu den komplexesten und verantwortungsvollsten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Sie erfordern sowohl rechtliche Sicherheit als auch fachliche Klarheit und sozialpädagogische Handlungskompetenz. Gleichzeitig stehen die Fachkräfte zunehmend unter Druck. Fehlende Unterbringungsmöglichkeiten, mangelnde Anschlusshilfen sowie der anhaltende Fachkräftemangel stellen die Praxis vor erhebliche Herausforderungen.

Die Tagung wurde durch Herrn Michael Riehle, Referatsleiter „Hilfe zur Erziehung“ und stellvertretender Dezernatsleiter des KVJS-Landesjugendamtes, eröffnet.

Frau Dr. Janna Beckmann (Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) referierte rechtlichen Rahmenbedingungen der Inobhutnahme unter Berücksichtigung aktueller Praxisfragen. Im Mittelpunkt ihres Vortrags standen die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen von Inobhutnahmen und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten und Verfahrensabläufe. Dabei erläuterte sie unter anderem die allgemeine Einordnung der Inobhutnahme, mögliche Anlässe und Voraussetzungen, Inhalte und Ziele der Maßnahmen sowie Fragen zur Beendigung und zum Verfahren der Inobhutnahme.

Herr Prof. Dr. Tobias Franzheld (Universität Erfurt) widmete sich der Inobhutnahme als sozialpädagogischer Tätigkeit. Dabei wurden zunächst aktuelle Entwicklungen, Problemlangen und Daten vorgestellt. Er ordnete das Verfahren der Inobhutnahme historisch ein und thematisiert bestehende sozialstrukturelle Herausforderungen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Im Fokus standen insbesondere Spannungsverhältnisse zwischen bestehenden Hilfsangeboten und den Bedürfnissen beziehungsweise den Lebenslagen der Adressatinnen und Adressaten.

In fünf folgenden Fachforen wurden ausgewählte Schwerpunktthemen vertieft und praxisbezogene Fragestellungen diskutiert:

1. „Selbstmeldende als Adressatinnen und Adressaten von Schutzmaßnahmen“, geleitet von Herr Prof. Dr. Franzheld (Universität Erfurt), wurden Ergebnisse eines Forschungsprojektes zu sogenannten Selbstmeldenden im Kontext der Inobhutnahme vorgestellt. Im Fokus standen biographische Auseinandersetzungsprozesse der Jugendlichen sowie die Bedeutung sogenannter Neutralisierungstechniken.  Darüber hinaus wurde diskutiert, welche Potenziale biographische Arbeit in der vorläufigen Schutzunterbringung bietet.

2.„Inklusive Inobhutnahmen – Erweiterte Perspektiven auf einen diversitätssensiblen Kinderschutz“ unter der Leitung von Frau Dr. Severine Thomas (Universität Hildesheim) setzte sich mit unterschiedlichen Formen von Diversität in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. Thematisiert wurden unter anderem spezifische Schutzbedarfe junger Menschen mit Beeinträchtigungen sowie strukturelle und fachliche Anforderungen an eine inklusive Praxis. Zudem wurden rechtliche Grundlagen zur Beteiligung und Beratung gemäß SGB VIII berücksichtigt.

3 „Junge Kinder in stationärer Inobhutnahmegruppen“ thematisieren Ingrid Derek (Fachdienst für Erziehungshilfen) und Julie Stelzenmüller (Gruppenleitung Eduard-Pfeiffer-Gruppe – Kleinkindgruppe) die besonderen Bedürfnisse und Belastungen junger Kinder in Krisensituationen. Anhand von Praxisbeispielen wurden Anforderungen an Fachkräfte, Rahmenbedingungen der Betreuung sowie die Bedeutung verlässlicher Beziehungen und entwicklungsfördernder Strukturen herausgearbeitet.

4.„Inobhutnahme erleben von jungen Menschen und Eltern – Impulse für die Fachpraxis“ stellte Corinna Petri (Perspektive gGmbH) die Ergebnisse eines Projekts zu den Erlebnisperspektiven von jungen Menschen und ihren Eltern vor. Im Mittelpunkt standen zentrale Spannungsfelder sowie bedeutende Aspekte professionellen Handelns, insbesondere die Gestaltung von Beziehungen, die Förderung von Beteiligung sowie die Herstellung von Transparenz.

5.„Traumsensibles Arbeiten im Kontext Inobhutnahme“ widmete sich Marion Quitt (Diakonisches Werk Württemberg). Sie vermittelte Grundlagen und Methoden einer Trauma sensiblen Haltung und hob insbesondere die Bedeutung von äußerer und innerer Sicherheit für betroffene junge Menschen hervor. 

                       

Den Abschluss wurden drei Leitfragen diskutiert:

  • Was gelingt aus Ihrer Sicht in der Inobhutnahme aktuell gut?​
  • Wie stellen Sie sich die Inobhutnahme in fünf Jahren idealtypisch vor? ​
  • Was können die unterschiedlichen Ebenen für diese Entwicklung beitragen? ​
    Fachkräfte in ION-Gruppen​, Einrichtungen und Träger, Jugendamt, Kooperationspartner​, Landesjugendamt ​und Sonstige

 

Die Fachtagung hat deutlich gemacht, wie vielschichtig die Inobhutnahme im Spannungsfeld von Schutz, Recht und Praxis ist und welche fachlichen, strukturellen und personellen Herausforderungen damit verbunden sind. Gleichzeitig wurden zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung der Praxis, für fachliche Standards sowie für die Zusammenarbeit der beteiligten Akteurinnen und Akteure sichtbar.

Michael Riehle
Referatsleiter „Hilfe zur Erziehung“ und stellvertretender Dezernatsleiter, KVJS-Landesjugendamt