Soziale Teilhabe als Leistungen der Eingliederungshilfe

Leistungen zur Sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX sollen die gleichberechtigte Teilhabe in den Lebensbereichen ermöglichen, für die es keine anderen Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation gibt. Über die verschiedenen Bereiche können Sie sich hier informieren.