Teilhabe an Bildung
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu.