Finanzielle Hilfen

Sie wollen einen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen neu schaffen oder einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz behinderungsgerecht anpassen? Das Integrationsamt des KVJS berät Sie dabei umfassend und kostenfrei und zahlt Zuschüsse.

Was wird gefördert?

Dabei können sämtliche notwendigen Investitionen gefördert werden, zum Beispiel die Anschaffung von Büromöbeln, Computern oder Produktionsmaschinen. Alles, was zum Arbeitsplatz gehört, ist förderfähig - auch wenn dies gar nichts mit der Behinderung zu tun hat!
 

Antrag auf Leistungen zur Schaffung neuer und/oder zur behinderungsgerechten Ausstattung vorhandener Arbeits- und Ausbildungsplätze

Grundsätze für Leistungen für technische Arbeitshilfen und zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
(gültig ab 01.01.2021)

zum Beispiel, wenn ein schwerbehinderter Mensch an seinem Arbeitsplatz erheblich leistungsgemindert ist. Außergewöhnliche Belastungen entstehen aber auch, wenn aufgrund der Behinderung eine besondere Unterstützung und Betreuung am Arbeitsplatz benötigt wird, zum Beispiel von Kollegen oder Vorgesetzten. Der Beschäftigungssicherungszuschuss erfolgt in Form eines regelmäßigen Zuschusses zu den Lohnkosten.
 

Antrag des Arbeitgebers auf Leistungen für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind

Grundsätze für Leistungen für außergewöhnliche Belastungen - Beschäftigungssicherungszuschuss
(gültig ab 01.01.2025)

Zusätzliches Förderprogramm!

Arbeitgeber, die schwerbehinderten Menschen mit einer sogenannten wesentlichen Behinderung einen Arbeitsplatz anbieten, erhalten eine besondere finanzielle Unterstützung.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.