Sitz der Kommissionen und Schiedsstellen

Fünf Kommissionen und vier Schiedsstellen befassen sich in Baden-Württemberg mit der Pflege und Betreuung von behinderten, alten, jungen und wohnungslosen Menschen. Der KVJS führt im Auftrag der Kommissionen und Schiedsstellen eine Gemeinsame Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle unterstützt den Dialog und den fachlichen Austausch der Partner. Sie verkürzt Geschäftswege und hilft, überflüssige Doppelstrukturen zu vermeiden.

Die Kommissionen

Kommissionsmitglieder sind die Pflegekassen, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der KVJS sowie der Städte-, Gemeinde- und Landkreistag. Sie entwickeln die landeseinheitlichen Rahmenverträge für die stationäre und ambulante Pflege und Betreuung weiter. Bei diesen Verträgen für die Alten-, Eingliederungs-, Jugend- und Wohnungslosenhilfe geht es etwa um Personalschlüssel oder die Qualifikation des Personals. Zudem beraten die Kommissionen über die Verzahnung von ambulanten, teil- und vollstationären Angeboten in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Und sie suchen Lösungen für das Umsetzen der UN-Konvention zu Menschen mit Behinderungen und zur Inklusion.

Die Schiedsstellen

Jede Einrichtung verhandelt ungefähr ein Mal im Jahr mit dem Kostenträger und anderen Beteiligten über die Vergütungen ihrer Dienste. Nicht immer werden sich die Verhandlungspartner einig. In gut vier Prozent der Fälle wird eine der vier Schiedsstellen angerufen:

  • Schiedsstelle zu Leistungen und Vergütungen in der Altenpflege
  • Schiedsstelle zu Leistungen und Vergütungen in der Eingliederungshilfe
  • Schiedsstelle zu Leistungen und Vergütungen in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Schiedsstelle zu Leistungen und Vergütungen in der Wohnungslosenhilfe

Bei den Schiedsstellen können Leistungsträger und -erbringer stockende Vertragsverhandlungen über Leistungen, Vergütungen und Entgelte zu einem Abschluss bringen lassen. Die Schiedsstellen verhandeln über die eingereichten Anträge und fällen Entscheidungen.

Die beim KVJS angesiedelte Geschäftsstelle nimmt die Anträge entgegen, holt Stellungnahmen der Gegenseite ein und beschafft alle Unterlagen für die Schiedsstellen-Verhandlung.

Gegen die Entscheidungen der Schiedsstellen steht der Rechtsweg offen. Die Geschäftsstelle begleitet eventuelle Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder dem Landessozialgericht.

Kontakt

Sarah Fischer

Geschäftsführung der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Pflegesatzkommissionen und der Schiedsstellen für Baden-Württemberg

Telefon: 0721 8107-800

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