Geschäftsstelle UMA
Die Landesgeschäftsstelle (gemeinsamer Dienst der Stadt- und Landkreise nach § 69 Abs.4 SGB VIII) unterstützt die Jugendämter bei der Transferplanung im Rahmen der bundes- und landesweiten Verteilung von UMA. Sie ist beim KVJS-Landesjugendamt (Landesverteilstelle UMA) angesiedelt. Durch die Landesgeschäftsstelle wird zur Entlastung der Jugendämter seit 1. Januar 2024 das gesamte Termin- und Beförderungsmanagement gebündelt abgewickelt. Dieser Dienstleistungsservice erfolgt nicht nur im Rahmen der bundes- und landesweiten Verteilung von UMA, sondern auch im Rahmen von freiwilligen Zuständigkeitsübernahmen nach § 88a Abs.2 Satz 3 SGB VIII. Für die konkrete Durchführung der Beförderung von UMA (nebst Abholung, Betreuung und Übergabe) wird durch die Landesgeschäftsstelle ein externer Leistungserbringer beauftragt (Deutsches Rotes Kreuz).