Frequently Asked Questions (FAQ) - Geschäftsstelle UMA

Für die baden-württembergischen Jugendämter

Alle Jugendämter in Baden-Württemberg können UMA zum Transfer anmelden. Die Transferplanung durch die Geschäftsstelle beim KVJS ist als freiwilliges Dienstleistungsangebot für alle baden-württembergischen Stadt- und Landkreise zu verstehen und daher nicht verpflichtend.

Das abgebende Jugendamt füllt das Anmeldeformular „UMA- Transferplanung“ über die KVJS-Homepage aus:
https://formulare.virtuelles-rathaus.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/65fc23d8b2bbf4766acf5c5f

  • KVJS kontaktiert das aufnehmende Jugendamt, um den Termin für den Transfer zu koordinieren
  • Nach Terminabstimmung mit dem jeweiligen DRK erfolgt die offizielle Beauftragung des DRK durch die Geschäftsstelle beim KVJS per verschlüsselter E-Mail an das DRK und das abgebende Jugendamt.
  • Das aufnehmende Jugendamt erhält von der Geschäftsstelle eine Transferbestätigung per E-Mail.
  • Das DRK kontaktiert beide Jugendämter und sowohl die abgebende als auch die aufnehmende Einrichtung zwecks Abstimmung von Abhol- und Ankunftszeit.
  • Der Transfer wird durchgeführt.

In der Regel erfolgt der Transfer innerhalb von zwei Tagen bis maximal einer Woche nach Anmeldung.

Was muss beim Transfer beachtet werden?

  • Transfers nur Mo–Fr (Feiertage und Wochenenden ausgenommen).
  • Das DRK wird ausschließlich durch die KVJS-Geschäftsstelle beauftragt.
  • Die ärztliche Stellungnahme gem. § 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 SGB VIII ist Voraussetzung.

Bei kurzfristigen Änderungen wie z.B.:

  • Jugendlicher ist nicht transportfähig
  • Kurzfristige Familienzusammenführung
  • Jugendlicher ist abgängig
  • Jugendlicher wird umverlegt

muss die Geschäftsstelle sowie das beauftragte DRK unverzüglich durch das abgebende Jugendamt darüber informiert werden.

Nein. Die Finanzierung der Beförderung ist durch das Land Baden-Württemberg sichergestellt und erfolgt zwischen dem DRK, dem KVJS und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Das heißt bei Nutzung des gemeinsamen Dienstes für die Aufgaben nach § 42a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII entstehen den baden-württembergischen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Kosten.

Für das DRK als externer Dienstleister

Bei kurzfristigen Änderungen seitens des abgebenden Jugendamtes, z.B.:

  • Jugendlicher ist nicht transportfähig
  • Kurzfristige Familienzusammenführung
  • Jugendlicher ist abgängig
  • Jugendlicher wird umverlegt

bitten wir um eine zeitnahe Information. Die Informationspflicht liegt hier beim abgebenden Jugendamt (s.a. FAQ für die Jugendämter).

  1. Bitte benachrichtigen Sie umgehend die Polizei.
  2. Bitte benachrichtigen Sie umgehend die Geschäftsstelle beim KVJS.
  3. Die Geschäftsstelle benachrichtigt das abgebende sowie das aufnehmende Jugendamt.
  • Jugendliche verweigern den Einstieg – bitte die Geschäftsstelle beim KVJS unverzüglich unterrichten. Es wird dann eine einzelfallbezogene Entscheidung getroffen. Sollte die Geschäftsstelle nicht erreichbar sein, bitte nach 30 Minuten den Abholort verlassen.
  • Jugendlicher ist abgängig
  • Schwierigkeiten bei der Fahrt
  • Erhebliche Zeitverzögerungen

Wir bitten um eine zeitnahe Information aller Beteiligten (abgebendes Jugendamt, aufnehmendes Jugendamt, Geschäftsstelle).

Eine Rückmeldung über den gelungenen Transfer an die Geschäftsstelle ist nicht zwingend erforderlich.

Das durchführende DRK erstellt eine Rechnung. Detailfragen bitte direkt an die Ansprechpersonen der Geschäftsstelle.

Kontakt

Team - Transfermanagement

Telefon: 0711 6375 -445 oder -485