Datenschutz & Rechtliches
JA! Die Übermittlung ist rechtlich durch das GaFöG gedeckt und notwendig, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Die Daten:
- Werden nur für statistische Zwecke verwendet
- Unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen
- Sind durch technische + organisatorische Maßnahmen geschützt
- ZWECKBINDUNG: Nutzung nur für Statistik
- IDENTIFIKATION: Temporäre ID wird gebildet
- LÖSCHUNG: Namen werden nach Abgleich gelöscht
- RECHTSKONFORMITÄT: DSGVO wird eingehalten
In den statistischen Ergebnissen erscheinen KEINE Einzeldaten, sondern nur aggregierte Zahlen.
Zugriff haben nur:
- Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
- Kultusministerium
- KVJS
...im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Die Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt.
Empfohlen: JA! Eltern sollten über die Erhebung informiert werden. Eine Mustermitteilung finden Sie in der Handreichung Abschnitt IV.
Wichtig:
- Die Erhebung basiert auf gesetzlicher Grundlage
- Eltern können NICHT widersprechen (siehe nächste Frage)
Rechtsgrundlagen:
- Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
- Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO (rechtliche Verpflichtung)
- Landesstatistikgesetz Baden-Württemberg
- § 115c Abs. 6 SchG
Details in Handreichung Abschnitt IV.
NEIN. Da es sich um eine gesetzliche Auskunftspflicht handelt, ist ein Widerspruch nicht möglich.
Die Erhebung:
- Dient der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
- Liegt im öffentlichen Interesse
- Ist rechtlich verpflichtend
Personenbezogene Daten (Namen, Geburtsdaten):
- Nur für die Dauer der statistischen Aufbereitung
- Dann gelöscht
Anonymisierte statistische Daten:
- Gemäß gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
NEIN! Senden Sie KEINE Dateien mit echten Kindsdaten per E-Mail an den Support.
Das ist:
- NICHT DSGVO-konform
- Kann vom Support-Team eingesehen werden
Nutzen Sie ausschließlich das GaFöG-Meldeportal für die Übermittlung.
Bei Problemen: Support kontaktieren, aber OHNE Dateianhang mit Personendaten!
Die Auskunftspflicht nach dem Ganztagsförderungsgesetz verpflichtet Schulen sowie Träger schulnaher und außerunterrichtlicher Angebote, für die Ganztagsausbaustatistik Angaben zu machen.
Dazu gehören die Leitungen öffentlicher und privater Schulen aller Schularten – einschließlich Sonderpädagogischer Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) – sowie die Träger von Einrichtungen nach § 8b Schulgesetz, von Horten und Horten an der Schule. Gemeldet werden Daten zur Art und zum Umfang des Unterrichts sowie der Ganztags- und Betreuungsangebote für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4, die als Grundlage für Planung, Steuerung und politische Entscheidungen dienen.
Die im GaFöG-Meldeportal erhobenen Daten werden beim KVJS ausschließlich für statistische Zwecke verarbeitet; Zugriff haben nur berechtigte Mitarbeitende des Statistik-Teams. Personenbezogene Angaben werden über Hilfsmerkmale und Fallnummern technisch zusammengeführt, nach Abschluss der Prüfung gelöscht und dienen nicht der Identifizierung einzelner Kinder. Kontaktdaten werden ausschließlich für Rückfragen genutzt. Die Ergebnisse werden anschließend in zusammengefasster statistischer Form über das Statistische Landesamt und auf Bundesebene veröffentlicht, ohne Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Einrichtungen zu ermöglichen.
Betroffene Personen können Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) beantragen. Der Verantwortliche prüft dann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für datenschutzrechtliche Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich an:
- behördliche Datenschutzbeauftragte/r des KVJS: datenschutz@kvjs.de
- oder an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, Tel. 0711 / 61 55 41-0, poststelle@lfdi.bwl.de (Artikel 77 DSGVO).