Ganztagsausbaustatistik

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) vom 2. Oktober 2021 regelt die Durchführung einer dezentralen, jährlich stattfindenden Statistik zur Betreuung von Grundschulkindern der Klassen 1 bis 4. Ziel dieser Statistik ist es, die Datenlage zur Ganztagsbetreuung zu verbessern und eine verlässliche Grundlage für die weitere Planung und den Ausbau außerunterrichtlicher Angebote zu schaffen.

Für Baden-Württemberg wurden die rechtlichen Voraussetzungen hierfür mit der Aufnahme des § 115 c in das Schulgesetz sowie der dazugehörigen Rechtsverordnung geschaffen. Die Erhebung wird seit dem Jahr 2025 durchgeführt und künftig jährlich fortgesetzt.

Mit der Durchführung der Erhebung wurde der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) beauftragt. Die Datenerfassung erfolgt über das hierfür eingerichtete GaFöG-Meldeportal.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Ganztagsausbaustatistik, zur Nutzung des Meldeportals sowie unterstützende Hinweise und Materialien zur Durchführung der Erhebung.

Das Meldeportal steht unter folgender Adresse zur Verfügung: www.kvjs-gafoeg.de

Schritt 2: Wie bereiten Sie die Meldung vor?

Verantwortung klären:
Die Gesamtverantwortung für die fristgerechte Meldung liegt

  • bei den Schulleitungen (schulische Daten)
  • bei den Trägern (Horte, außerunterrichtliche Angebote).


Interne Koordination: 
Eine Hauptansprechperson benennen und ausreichende Zeitressourcen einplanen.


Zugangsdaten prüfen: 
Prüfen, welche dienstliche E‑Mail-Adresse im Vorjahr genutzt wurde. Bei personellen Wechseln ggf. Neuregistrierung, wenn kein Zugriff auf das alte Postfach besteht.


Fristen beachten:

  • Stichtag: 1. März 2026 (bzw. letzte Schulwoche davor)
  • Späteste Datenübermittlung: 17. April 2026

Handreichung & FAQ lesen:
Die KVJS-Handreichung enthält alle Merkmale und Definitionen. FAQ für Detailfragen nutzen.


Datenaufbereitung:
Sicherstellen, dass alle relevanten Daten zum Stichtag vollständig vorliegen.


Hilfsmerkmale prüfen:
Für den Datenabgleich müssen folgende Angaben vollständig und korrekt sein:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geschlecht
  • vollständiges Geburtsdatum (keine Platzhalter)


Berechnungslogik beachten:

  • Angaben erfolgen in Zeitstunden (inkl. Pausen).
  • Beispiel: 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten + Pausen = 4,5 Zeitstunden.


Schulen mit ASV‑BW‑Anbindung:

  • Können bereits vorab einen Datenexport aus ASV‑BW durchführen.
  • Eine Registrierung im Portal ist nicht erforderlich.

Portalzugriff sicherstellen: https://www.kvjs-gafoeg.de/


E-Mail-Empfang sicherstellen (Whitelist):
Folgende Absender müssen zugelassen sein:


Technische Voraussetzungen:

  • aktueller Browser
  • Bildschirmauflösung mind. 1360 × 768 px
  • Skalierung der Anzeige max. 150 %

Schritt 3: Meldung im GAFöG-Portal durchführen

Schritt 4: Fragen klären

Ja. Alle öffentlichen und privaten Schulen mit den Klassenstufen 1 bis 4 (einschließlich VKL und SBBZ) sind gesetzlich zur Meldung verpflichtet.

Es ist unerheblich, ob ein Ganztagsprofil besteht; die Daten werden benötigt, um den tatsächlichen Bedarf an Ganztagsbetreuung landesweit verlässlich planen zu können.

Da das Portal kein dauerhaftes Passwort nutzt, ist nur der Zugriff auf die hinterlegte E-Mail-Adresse entscheidend.

Falls die E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv ist, kann das GaFöG-Team diese durch eine neue Adresse ersetzen, sofern die alte Adresse noch bekannt ist. Ansonsten ist eine Neuregistrierung erforderlich.

Um Doppelmeldungen zu vermeiden, gilt eine strikte Trennung:

  • Die Schule meldet ausschließlich die Pflichtwochenstunden laut Stundentafel und ggf. schulische Ganztagsstunden.
  • Der Träger meldet ausschließlich die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden (z. B. Kernzeit oder Hort).


Das Meldeportal führt diese getrennten Daten über Hilfsmerkmale wie den Namen und das Geburtsdatum automatisch zu einem Gesamtbild zusammen.

Stichtag ist der 1. März 2026. Es müssen die Daten gemeldet werden, die den Zustand an diesem Tag (bzw. in der letzten Schulwoche davor) widerspiegeln.

Abgabefrist:
Die vollständige und fehlerfreie Meldung muss spätestens bis zum 17. April 2026 über das Portal übermittelt worden sein.

Nein. Schulen, die ihre Daten aus ASV-BW exportieren, benötigen keine Registrierung und kein dauerhaftes Benutzerkonto im Meldeportal.

Die Authentifizierung erfolgt bei jedem Upload der JSON-Datei einfach über die offizielle Poststellen-E-Mail-Adresse (inklusive Dienststellenschlüssel).