Doppelmeldungen & Meldelogik
NEIN – das System erkennt Doppelmeldungen! So funktioniert es:
Schule meldet:
- Kind "Emma"
- Klassenstufe 2
- Pflichtstunden + Ganztagsstunden
- + Hilfsmerkmale (Name, Geburtsdatum, Geschlecht)
Hort meldet:
- Kind "Emma"
- Klassenstufe 2
- Vertragliche Betreuungsstunden
- + Hilfsmerkmale
System bildet temporäre ID:
→ Erkennt beide Meldungen = dasselbes Kind
→ Verhindert Doppelzählung
→ Ermöglicht Gesamtbild des Betreuungsumfangs
Beide Meldungen sind richtig und notwendig.
NEIN! Jede meldepflichtige Stelle meldet eigenständig die Kinder, die SIE betreut.
- Keine Abstimmung mit anderen Stellen nötig
- Keine Rückfrage erforderlich
- Das System führt die Meldungen zusammen
Wichtig: Einfach ALLE Kinder melden, die bei IHNEN sind!
Nutzen Kinder mehrere Angebotsformen, müssen die wöchentlichen Zeitstunden getrennt nach Angebotsart gemeldet werden. Eine Zusammenfassung der Stunden in einem Feld ist nicht zulässig.
- Schlüssel B3: Angebote in einem Hort oder Hort an der Schule (mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII)
- Schlüssel B4: Schulnahe Angebote wie die „Verlässliche Grundschule“ (Früh- und Spätbetreuung) oder flexible Nachmittagsbetreuung (§ 8b SchG)
Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Zeitstunden inklusive Pausen. Im Meldeportal können für ein Kind gleichzeitig Werte in beiden Kategorien hinterlegt werden.
Bei unterschiedlichen Trägern oder Einrichtungen gilt:
Jede meldepflichtige Stelle gibt ausschließlich die Wochenstunden an, für die sie selbst vertraglich oder gesetzlich verantwortlich ist. Eine Abstimmung zwischen den Trägern oder mit der Schule ist nicht erforderlich. Die Schule meldet unabhängig davon nur die Unterrichtszeiten.
Nimmt ein Kind mehrere verschiedene Angebote in Anspruch, müssen die Wochenstunden für jedes Angebot separat unter dem jeweiligen Schlüssel eingetragen werden.
Hier ist die genaue Zuordnung für Ihr Beispiel:
- Schlüssel B4 (Schulnahe Angebote): Hierunter fallen Angebote der „Verlässlichen Grundschule“, was explizit die Früh- und Spätbetreuung sowie flexible Nachmittagsbetreuungen umfasst
- Schlüssel B3 (Horte): Dieser Schlüssel wird für Horte und Horte an der Schule verwendet, die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII besitzen.
Gemeldet werden die vertraglich vereinbarten Zeitstunden (inklusive Pausen), auch wenn der tatsächliche Umfang im Alltag manchmal davon abweicht.
Entscheidend ist die vertragliche/reguläre Anmeldung zum Stichtag.
Wenn ein Kind regulär angemeldet ist → melden! Auch wenn es nur unregelmäßig kommt.
Geben Sie die vertraglich vereinbarten Stunden an (nicht die tatsächlich genutzten).