Fristen & Termine
Das Portal öffnet in der Woche vor dem Stichtag.
Der Stichtag gibt an, für welchen Zeitpunkt Sie die Daten erheben müssen.
Alle Angaben müssen die Situation am 1. März 2026 widerspiegeln:
- Welche Kinder sind angemeldet?
- Wie viele Stunden haben sie vertraglich?
- Welche Klassenstufe haben sie?
Wichtig: Falls der 1. März auf ein Wochenende oder in Ferien fällt, gilt die letzte Schulwoche davor.
Meldefrist: Spätestens 17. April 2026
Ihre vollständige Meldung muss bis zu diesem Datum im GaFöG-Meldeportal eingegangen sein.
Sie haben also etwa sechs Wochen Zeit zwischen Stichtag (1. März) und Meldefrist.
Da es sich um eine gesetzliche Auskunftspflicht handelt (§ 115c Abs. 6 SchG), können bei Fristversäumnis rechtliche Konsequenzen eintreten.
Mögliche Folgen:
- Ordnungswidrigkeit
- Bußgeld bis zu 5.112,92 Euro
Bei Problemen kontaktieren Sie umgehend das KVJS-Team:
Tel.: 0711 6375-600
Mail: info.gafoeg@kvjs.de
BIS zur Meldefrist (17. April 2026): JA
- Kontaktieren Sie den Support unter 0711 6375-600
- Ihre Meldung wird zurückgesetzt/geöffnet
- Sie können Daten korrigieren
- Sie übermitteln erneut
NACH der Meldefrist: Nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Kontakt: info.gafoeg@kvjs.de
NEIN! Nur gespeicherte Daten ohne Abschluss gelten NICHT als gemeldet.
- Sie müssen aktiv abschließen:
- Alle Daten eingegeben/hochgeladen
- Daten geprüft
- Meldung abgeschlossen
- Bestätigungsmeldung im Portal (Status in Prüfung)
- Bestätigungs-E-Mail vom KVJS erhalten (Status übermittelt)
Erst die E-Mail gilt als offizieller Abschluss!
Der Stichtag für die Datenerhebung ist jährlich der 1. März. Fällt dieser auf ein Wochenende, gilt die letzte Schulwoche davor.
Die vollständige Meldung muss für 2026 spätestens bis zum 17. April 2026 über das GaFöG-Meldeportal eingehen.