Was genau muss ich angeben?
SCHULEN melden: Alle Kinder der Klassenstufen 1-4 (inkl. VKL), die zum Stichtag 1.3.2026
- An der Schule eingeschrieben sind
- Auch wenn sie KEIN Ganztagsangebot nutzen!
TRÄGER melden: Alle Kinder mit vertraglicher Anmeldung in
- Hort / Hort an der Schule
- Einrichtungen nach § 8b SchulG (VGS, Früh-/Spätbetreuung, flexible Nachmittagsbetreuung, etc.)
NICHT melden:
❌ Kindergartenkinder
❌ Kinder ab Klassenstufe 5
Pflichtangaben:
- Vorname (vollständig, keine Abkürzungen!)
- Nachname (vollständig, keine Abkürzungen!)
- Geburtsdatum
- Geschlecht (m / w / d)
- Klassenstufe (1, 2, 3, oder 4)
- Wochenstunden in ZEITSTUNDEN (siehe nächste Fragen!)
Wichtig:
- NICHT "NN", "Anonym", "Max M."
- Vollständige Namen sind erforderlich
- Diese Hilfsmerkmale dienen nur zur Vermeidung von Doppelzählungen
- Namen werden nach Auswertung gelöscht (DSGVO-konform)
Zeitstunden = 60-Minuten-Einheiten
Eine Schulstunde (45 Min) ist KEINE Zeitstunde!
Warum Zeitstunden?
→ Ermöglichen einheitliche Vergleichbarkeit aller Angebote
Beispiel:
5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten + Pausen zwischen den Stunden = 4,5 Zeitstunden
Formel:
(Anzahl Schulstunden × 45) ÷ 60 = Zeitstunden
Oder einfacher:
Anzahl Schulstunden × 0,75 = Zeitstunden
Beispiele:
- 1 Schulstunde = 0,75 Zeitstunden
- 2 Schulstunden = 1,5 Zeitstunden
- 4 Schulstunden = 3 Zeitstunden
- 6 Schulstunden = 4,5 Zeitstunden
- 8 Schulstunden = 6 Zeitstunden
Pausen hinzurechnen! (siehe nächste Frage)
JA! Vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten INKLUSIVE Pausen sind anzugeben.
Warum? Es geht um die Zeit, in der das Kind betreut ist – nicht um die reine "Aktiv"-Zeit.
Beispiele:
- 8:00-13:00 Uhr Schule (inkl. Pausen) = 5 Zeitstunden
- 8:00-15:00 Uhr Ganztag (inkl. Pausen + Mittagessen) = 7 Zeitstunden
Das sind die regulären Unterrichtsstunden laut Bildungsplan für die jeweilige Klassenstufe.
Wichtig: In ZEITSTUNDEN angeben! Diese Angabe wird nur von SCHULEN benötigt.
Wie berechnen?
- Unterrichtsstunden laut Stundentafel
- In Zeitstunden umrechnen (× 0,75)
- Pausen hinzurechnen
Beispiel:
- Klasse 2: 23 Unterrichtsstunden/Woche laut Stundentafel
- × 0,75 = 17,25 Zeitstunden (reine Unterrichtszeit)
- + Pausen (ca. 2,5 Stunden/Woche)
- = ca. 19,75 Zeitstunden Pflichtwochenstunden
Nur bei Ganztagsschulen.
Gesamte Betreuungszeit pro Woche, die das Kind an der Schule verbringt:
- Regulärer Unterricht
- + Ganztagsangebote (AGs, Lernzeiten, etc.)
- + Pausen
- + ggf. Mittagessen
- = Gesamtwochenstunden (in Zeitstunden)
Beispiel:
- Pflichtstunden: 20 Zeitstunden
- + Ganztag (Mo-Do je 2h): 8 Zeitstunden
- = 28 Gesamtwochenstunden
Die Stunden laut Betreuungsvertrag – in ZEITSTUNDEN!
Wichtig: Inklusive Pausen!
Beispiele:
- Hort Mo-Fr 14-17 Uhr:
→ 5 Tage × 3 Std = 15 Zeitstunden
- Kernzeit Mo-Fr 7:30-8:30 + 12:00-14:00:
→ 5 × (1 + 2) = 15 Zeitstunden
- Flexible Betreuung nur Di+Do 15-17 Uhr:
→ 2 × 2 = 4 Zeitstunden
- VGS mit Früh- und Spätbetreuung:
→ Alle Zeiten addieren
Orientieren Sie sich an der Woche des Stichtags (1. März 2026).
Welche Stunden gelten IN DIESER WOCHE laut Vertrag/Stundenplan?
→ Diese Stunden melden Sie.
- Bei regelmäßig wechselnden Modellen (z.B. Woche A/Woche B):
→ Durchschnitt der beiden Wochen angeben
- Falls Stichtag in Ferien:
→ Stunden der letzten Schulwoche vor den Ferien
Addieren Sie die Betreuungsstunden aller Tage in der Woche.
Beispiel:
- Montag: 2 Zeitstunden
- Mittwoch: 3 Zeitstunden
- Freitag: 2 Zeitstunden
- = 7 Wochenstunden
- → Sie melden: 7 Zeitstunden
JA! Es gibt keine Untergrenze.
Auch Kinder mit nur wenigen Stunden pro Woche müssen gemeldet werden, wenn sie ein erfasstes Betreuungsangebot nutzen.
JA! Entscheidend ist die vertragliche/reguläre Anmeldung – NICHT die tatsächliche Anwesenheit am Stichtag.
→ Melden Sie ALLE Kinder, die regulär angemeldet sind. Auch wenn sie am 1.3.2026 krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen abwesend waren.
NEIN. Die Erhebung bezieht sich nur auf reguläre Betreuungsangebote während der Schulzeit.
Reine Ferienprogramme werden NICHT erfasst – auch wenn sie vom gleichen Träger angeboten werden.