Förderprogramm "Impulse Inklusion"
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein wichtiges Thema in Baden-Württemberg. Um den Inklusionsgedanken weiter ins Land zu tragen und die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger auf dieses wichtige Thema zu lenken, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ in den Jahren 2013 bis 2024 insgesamt 338 Projekte gefördert. Im Jahr 2024 erhielten 26 Projekte eine Förderung von insgesamt 386.922 Euro.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales übernimmt die administrative Durchführung der Projektförderung und ist für die Betreuung der geförderten Projekte zuständig.
Was wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich innovative Projekte, entweder in Form von neuen Initiativen oder als neue Vorhaben oder Module, die bereits bestehende Projekte maßgeblich erweitern. Die Projekte sollten von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant, durchgeführt und ausgewertet werden. Sie sollten modellhaft, d. h. übertragbar und über die Förderung hinaus bestandsfähig sein. Die Projekte können vorhandene Strukturen und Angebote berücksichtigen, um diese zu vernetzen und inklusiv weiterzuentwickeln. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration.
Bewerbung und Ausschreibungsfrist
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg stellt im Jahr 2025 erneut Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 350.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungen können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Den Förderaufruf finden Sie rechts im blauen Kasten unter „Förderaufruf“ zusammen mit dem Bewerbungsbogen sowie dem Vordruck für den Kosten- und Finanzierungsplan zum beantragten Projekt, die Sie hier herunterladen können.