Landesstiftung "Familie in Not"
Die Stiftung leistet finanzielle Hilfen für Familien, Einelternfamilien, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften in außergewöhnlichen Notsituationen. Eine außergewöhnliche Notlage ist anzunehmen, wenn in Folge eines besonderen Ereignisses Lebensumstände eintreten, die nicht allein aus eigener Kraft und mit Hilfe gesetzlicher Leistungen bewältigt werden können.
Die Stiftungsleistung soll helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie zu festigen. Die Leistungen sind freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Folgende Stellen sind für die Antragsannahme zuständig:
- Beratungsstellen inklusive Schuldnerberatungsstellen der freien gemeinnützigen Träger
- Beratungsstellen der Gemeinden, Jugend- und Sozialämter
- Schwangerschaftsberatungsstellen
- Krankenhaussozialdienste und Sozialstationen.
Die Antragstellenden müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben. Der KVJS bearbeitet die Anträge, welche ausschließlich über die vorgenannten Stellen gestellt werden können.
- Link zum Online-Antrag
- Informationsschreiben nach Art. 13 / Art. 14 DSGVO (Stand 17.10.2025)
- Schriftliche Bestätigung der elektronischen Antragstellung auf Deutsch (Formularversion 17.10.2025)
- Schriftliche Bestätigung der elektronischen Antragstellung auf Englisch (Formularversion 17.10.2025)
- Technische Hinweise zur elektronischen Antragstellung
- Vergabegrundsätze (Stand 14.12.2017)
- Einkommens- und Vermögensgrenze (Stand 17.10.2025)
Hinweis für den Online-Antrag:
Für eine Privatperson ist es nicht möglich einen Antrag bei der Landesstiftung zu stellen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine anerkannte Beratungsstelle.