Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

Schwerbehindertenrecht im Personalmanagement

Zielgruppe

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers gem. § 181 SGB IX

Ziele und Inhalte

Der Arbeitgeber hat einen Beauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, und trifft auch dann zu, wenn nur ein schwerbehinderter Mensch oder wenige schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind. Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers übernimmt nicht die gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers; seine Hauptaufgabe ist vielmehr die Unterstützung und Kontrolle des Arbeitgebers im Hinblick auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen. Den Leitgedanken aller Inklusionsbemühungen - das Recht auf Selbstbestimmung und den Schutz vor Benachteiligung - verbreitet er im Haus und extern.

Was sollte bei der Einstellung, Beschäftigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten Menschen beachtet werden?
Wo gibt es Unterstützung und Antworten bei speziellen Fragen?
Wir zeigen Ihnen in diesem Kurs wie Sie dem gesetzlichen Anspruch auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gerecht werden, damit die Inklusion schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben gelingt. Wir betrachten dafür ausführlich die Aufgaben, die Kooperationspartner und die persönliche Rechtsstellung des Inklusionsbeauftragten.

Der Kurs richtet sich ausschließlich an Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers (IBAG) gem. § 181 SGB IX


Die Veranstaltungs-Informationen

Verfügbarkeit:
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Veranstaltungsnummer:
20-3-IBAG-2
Zeit und Ort:
15.09.2020
Tagungszentrum Gültstein
Preis:
32,50 €
Referent/in:
Ulrich Römer, KVJS
Alessa Scherer, KVJS
Fachliche Auskünfte:
Ulrich Römer
Tel. 0721/8107-985
E-Mail >>
Organisatorische Auskünfte:
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
Veranstaltungsbeschreibung als PDF:
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