Kompetenz für die (Vorsorge-)Beratung: Vorsorgevollmacht, Beglaubigung, Kontrollbetreuung und Ehegattenvertretung
Zielgruppe
Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Ziele und Inhalte
Nach Vorstellung des Gesetzgebers müssen Betreuungsbehörden gemäß § 5 Abs. 1, § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) über allgemeine betreuungsrechtliche Fragestellungen und Vorsorgevollmachten informieren, beraten und gegebenenfalls Beglaubigungen durchführen. Infolge der Betreuungsrechtsreform kann es erforderlich sein, bestehendes Wissen aufzufrischen oder sich neu in die Materie einzuarbeiten. Im zunehmend relevanten Bereich der Kontrollbetreuung besteht häufig noch Unsicherheit oder ein Bedarf an vertieften Kenntnissen. Auch das Ehegattenvertretungsrecht wirft juristische Fragen auf, die eine vertiefte Auseinandersetzung erfordern.
Bei einem Informationsgespräch sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, etwa die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgebenden, die notwendige Form, die Mehrheit von Vollmachtgebenden und Vollmachtnehmenden sowie Rangordnungen oder Beschränkungen im Innen- und Außenverhältnis. Diese Punkte sind auch bei der Beglaubigung von Vorsorgevollmachten relevant und einzuordnen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Beglaubigung transmortaler Vollmachten.
Das Konstrukt der Kontrollbetreuung wird in der Praxis häufig verkannt, falsch eingeordnet und ist hinsichtlich der Kompetenzen von Kontrollbetreuerinnen und -betreuern wenig bekannt. Nach der Reform hat sich mit § 1820 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einiges verändert. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Vorsorgevollmachten gewinnt die Kontrollbetreuung an Bedeutung. Ihre Anwendung könnte deutlich häufiger erfolgen, wenn Gerichte und Betreuungsbehörden über Voraussetzungen und Wirkungen besser informiert wären. Im Seminar werden die Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung sowie deren Wirkungen, Aufgaben und Möglichkeiten erörtert.
Im letzten Teil des Seminars wird zur Vervollständigung der Vorsorgeberatung das Konstrukt des Ehegattenvertretungsrechts behandelt. Dabei wird untersucht, an welchen Stellen das Gesetz juristisch angreifbar ist und welche Auswirkungen die Einführung des Ehegattenvertretungsrechts künftig haben könnte.
Hinweise
Das Online-Seminar wird mit der Software Zoom durchgeführt.
Veranstaltungszeiten:
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Die Veranstaltungs-Informationen
- Verfügbarkeit:
- Plätze verfügbar (2 von 3 verfügbaren Punkten)
- Veranstaltungsnummer:
- 26-2-BtR1-1x
- Zeit und Ort:
- 28.01.2026
- Online-Seminar
- Preis:
80,00 €
- Referent/in:
- Dr.Christian Trautmann, Dresden
- Fachliche Auskünfte:
- Nicole Wolf
Tel. 0711 6375-302
E-Mail >>
- Organisatorische Auskünfte:
-
Tel. 0711 6375-610
Mo-Do 9:30-12, 13-15:30 Uhr
Fr 9:30-12 Uhr
E-Mail schreiben >>
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