Jahrestagung Kindertagespflege 2021

Mit rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Jugendämtern, die mit Aufgaben der Beratung und Planung der Kindertagespflege befasst sind, startete die Jahrestagung Kindertagespflege 2021 am 12. Oktober 2021 im virtuellen Raum. Kernthemen waren die Umsetzung der VwV Kindertagespflege, das neue Qualifizierungskonzept mit 300 UE und die Anforderungen an den Kinderschutz im Rahmen der Kindertagespflege.

„Diese Jahrestagung ist eine besondere, denn  die Jahrestagung Kindertagespflege findet in diesem Jahr als Online-Format statt. Im Arbeitsbereich der Kindertagespflege ist wie schon so oft vieles neu und vieles anders. Seit April dieses Jahres gibt es eine neue „Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege“, es gibt ein neues „Qualifizierungskonzept mit 300 Unterrichtseinheiten“ und im Frühsommer wurde das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ (KJSG) verabschiedet, welches auch die ein oder andere Veränderung für die Kindertagespflege mit sich bringt.“ Mit diesen Worten führte Sebastian Lehmann, (Referat 42 Kindertageseinrichtungen, KVJS-Landesjugendamt) die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Veranstaltung ein.

Mit einem Grußwort eröffnete Evelyn Samara (Referatsleiterin Referat 42 Kindertageseinrichtungen, KVJS-Landesjugendamt) die Jahrestagung „Ich hoffe, dass Sie auf dieser Jahrestagung nicht nur einen interessanten Austausch erleben und Anregungen erhalten, sondern auch, dass Sie neue Erkenntnisse in ihre Praxis mitnehmen können. Im Namen des KVJS-Landesjugendamtes begrüße ich  Mira Thaker, (Kultusministerium), Ines Bloth (Landesverband Kindertagespflege) und Prof. Dr. Jörg Maywald (Deutsche Liga für das Kind), die zu den drei Kernthemen heute referieren werden.“

Zum Thema „Umsetzung der aktuellen Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege vom 06.04.2021“ referierte Mira Thaker (Kultusministerium), die den Inhalt und die Umsetzung der VwV genauer beleuchtete,  auf die Planung und Finanzierung der Qualifizierungsoffensive einging und anschließend zu Inhalt und Umsetzung der Qualifizierung informierte: „Im Rahmen der angestrebten Qualitätsentwicklung in der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen (KTPP) ist der Projektschwerpunkt die Erhöhung der Qualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten (UE) auf 300 UE analog zum „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) auf Bundesebene.“

Ines Bloth (Landesverband Kindertagespflege) knüpfte an den Vortrag an und informierte über den aktuellen Arbeitsstand zur Planung und Durchführung der Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege und stellte die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen QHB und Qualifizierungskonzept BW dar.

Im Anschluss referierte Prof. Dr. Jörg Maywald (Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam und Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.) zum „Thema Kinderrechtsbasierter Kinderschutz in der Kindertagespflege“. Dabei ging er auf die Neuerungen des KJSG ein und stellte mögliche Schritte einer Vereinbarung nach § 8a, Abs. 5 SGB VIII vor. Die Begrifflichkeiten „Kindeswohlgefährdung“ und „Beeinträchtigung des Kindeswohls“ wurden differenziert und der Einsatz einer Ombudsstelle, als Beschwerdestelle außerhalb der Kindertagespflege, thematisiert.

In der Abschlussrunde konnten die noch offenen Fragen der Teilnehmenden geklärt werden.