Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.

    Das KVJS-Landesjugendamt berät die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben, entwickelt für diese Empfehlungen, Arbeitspapiere, Orientierungshilfen etc. und bietet fachspezifische Fortbildungen an. 

    Die überörtliche Beratungstätigkeit wird themenbezogen von verschiedenen Arbeitsgruppen unterstützt, u.a. von der Arbeitsgruppe „Kostenbeteiligung und Sonderaufwendungen“. Diese kommunale Arbeitsgruppe unterstützt eine landeseinheitliche Verfahrensweise bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften nach dem 8. Kapitel des SGB VIII sowie die Entwicklung und Anpassung von Empfehlungen zur Kostenbeteiligung und Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen. Die Zusammensetzung der AG gestaltet sich paritätisch mit praxiserfahrenen Mitgliedern aus max. 10 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg, je einer Vertretung aus dem Städte- und Landkreistag Baden-Württemberg sowie dem KVJS-Landesjugendamt und unter Beteiligung des Gemeindetags Baden-Württemberg.

    Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen

    Einmalige Beihilfen und Zuschüsse nach § 39 Abs. 3 SGB VIII sind Annexleistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Diese Form der Leistungsgewährung an junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen wird in Baden-Württemberg über kommunale Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen nach dem SGB VIII geregelt.

    Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung  bei Ausbildung und Beschäftigung in Einrichtungen der Erziehungshilfe (unter Punkt 5.3.1 auf Seite 14 der Empfehlung) richtet sich nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes und beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 begonnen wurde, im ersten Jahr einer Berufsausbildung 724 Euro.

     

    RS 84/2024

    Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen nach dem SGB VIII in Jugendhilfeeinrichtungen

    Anlagen:

    Anlage 1: Empfehlungen Sonderaufwendungen

     

    RS 48/2024

    Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen nach dem SGB VIII in Jugendhilfeeinrichtungen

    Anlagen: 
    Empfehlungen Sonderaufwendungen ab 01.01.2024

    Empfehlungen Sonderaufwendungen

     

     

    RS 19/2023

    Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen nach dem SGB VIII in Jugendhilfeeinrichtungen

    Anlage 1

    Anlage 2

     

    RS 95/2021

    Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen nach dem SGB VIII in Jugendhilfeeinrichtungen

    Anlagen:

    Empfehlungen Sonderaufwendungen

    Anlage 1 KOB Heim

    Anlage 2 KOB BJW

    Anlage 3

    Anlage 4

     

    RS 34/2020

    Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen, Fortschreibung der Ziffern 2 und 6 der Empfehlungen, Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2021

    Anlage 1:

    Tabelle Barbeträge für Minderjährige ab 01.01.2021

    Anlage 2:

    VwV Barbetrag BW vom 03.12.2019

     

    RS 31/2020

    Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen nach dem SGB VIII in Jugendhilfeeinrichtungen

    Anlagen:

    Empfehlungen "Sonderaufwendungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) vollstationäre Hilfen in Jugendhilfeeinrichtungen"

    Kostenbeitragsberechnung – Junger Mensch im Betreuten Jugendwohnen

    Kostenbeitragsberechnung – Junger Mensch im Heim

     

    RS 21/2019

    Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen nach dem SGB VIII in Jugendhilfeeinrichtungen
    (Stand: 1. Oktober 2019)

    Anlagen:

    Empfehlungen

    Download Kostenbeitragsberechnung – Junger Mensch im Betreuten Jugendwohnen

    Download Kostenbeitragsberechnung – Junger Mensch im Heim

    Änderungsübersicht Empfehlungen

     

    RS 11/2015

    Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen (Stand: April 2015)

    Anlagen:

    Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen

    Download Kostenbeitragsrechnung - Junger Mensch im Betreuten Jugendwohnen

    Download Kostenbeitragsrechnung - Junger Mensch im Heim

     

    Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen (Stand: 01.01.2008)

    RS 34/2007 + Anlagen 1 und 2

    Ergänzende Hinweise zu den Empfehlungen:

    RS 09/2008

    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2023 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    RS 143/2022 - Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen

    Anlage 1: Schreiben vom 16.12.2022

    Anlage 2: Schreiben vom 16.12.2022

     

    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2022 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    RS 111/2021

    Anlage 1

    Anlage 2
     

    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2021 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6 

    RS 43/2020

    Anlage 1

    Anlage 2
     

    Barbeträge für Minderjährige ab 1.1.2020 – Fortschreibung der Ziffer 2

    RS 29/2019
    VwV Barbetrag BW vom 3. Dezember 2019, Az.: 35-5011.2-005.05/2
    Tabelle Barbeträge für Minderjährige ab 1. Januar 2020
     

    Barbeträge für Minderjährige – rückwirkend ab 01.07.2018 – Fortschreibung der Ziffer 2

    RS 04/2019 + Anlage
     

    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2019 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    RS 28/2018 + Anlage
     

    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2018 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    RS 20/2017 + Anlage
     

    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2017 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    RS 31/2016 + Anlage
     

    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2016 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    RS 24/2015 + Anlage


    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2015 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    RS 18/2014 + Anlage 1 + Anlage 2


    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2014 - Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    RS 24/2013 + Anlage 1 + Anlage 2


    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2013 Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    RS 17/2012 + Anlage


    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2012 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    Anlage


    Anteile Haushaltsenergie und Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung 2012

    RS Ministerium vom 24.10.2011 


    Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2011 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    Nr. 04/2011Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen; Regelsätze und Barbeträge ab 01.01.2011 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    Nr. 04/2011Anlage Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

    Nr. 04/2011Anlage 1 Kostenbeitragsberechnung – Betreutes Wohnen

    Nr. 04/2011Anlage 2 Kostenbeitragsberechnung – Heim

    Nr. 10/2011Regelsätze und Barbeträge ab 01.07.2011 – Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

    Rundschreiben 10/2011 + Anlage 1 + Anlage 2

    Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII

    Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme von voll- und teilstationären Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist im 8. Kapitel des SGB VIII geregelt. 

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg –
    Stand 1. Januar 2025

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg, Stand 01.01.2025

    Anlagen:

    Rundschreiben Nr. 65/2025

    Kostenbeitragsverordnung

    Unterhaltsrechtliche Leitlinien SüdL

    Mustervergleichsberechnung

    Mustervergleichsberechung

    Muster Wohnwertermittlung

    Verjährung und Verwirkung

    Empfehlungen KOB Änderungsübersicht

     

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg –
    Stand 1. Januar 2024

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg, Stand 01.01.2024

    Anlagen: 

    Rundschreiben Nr. 47/2024

    Kostenbeitragsverordnung

    Unterhaltsrechtliche Leitlinien SüdL

    Mustervergleichsberechnung

    Mustervergleichsberechnung

    Muster Wohnwertermittlung

    Verjährung und Verwirkung

    Empfehlungen KOB Änderungsübersicht

     

     

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg –
    Stand 1. Januar 2023

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg, Stand 01.01.2023

    Anlagen: 

    Rundschreiben Nr. 22/2023

    Änderungsübersicht

    Kostenbeitragsverordnung

    Süddeutsche Leitlinien 2023

    Mustervergleichsberechung als pdf

    Mustervergleichsberechnung als Excel-Datei

    Muster Wohnwertermittlung

    Verjährung und Verwirkung

     

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg –
    Stand August 2022

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg

    Anlagen:

    Rundschreiben KVJS Nr. 90/2022

    Änderungsübersicht

    Kostenbeitragsverordnung

    SüdL 2022

    Mustervergleichsberechnung

    Mustervergleichsberechnung

    Wohnwertermittlung

    Verjährung und Verwirkung von öffentlich-rechtlichen Forderungen

     

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg – Stand 01.07.2021

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg

    Anlagen:

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg

    Änderungsübersicht

    Düsseldorfer Tabelle 2021

    Ermittlung angemessener Schuldverpflichtungen für selbstgenutztes Wohneigentum

    Kostenbeitragsverordnung

    Mustervergleichsberechnung

    Mustervergleichsberechnung

    SüdL 2021

    Verjährung und Verwirkung von öffentlich-rechtlichen Forderungen

     

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg – Stand 01.08.2019

    Empfehlungen zur Kostenbeteiligung (Stand 01.08.2019)

    Kostenbeitragsverordnung (Stand 05.12.2013)

    Süddeutsche Leitlinien (Stand 01.01.2019)

    Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2019)

    Mustervergleichsberechnung

    Muster Wohnwertermittlung

    Verjährung und Verwirkung

     

    Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung

    Das KVJS-Landesjugendamt berät die Jugendämter in Fragen der örtlichen Zuständigkeit und der Kostenerstattung nach §§ 89 ff. SGB VIII.

    Wenn ein örtliches Jugendamt hilft, obwohl weder die Eltern noch die jungen Menschen in seinem Bereich einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und wenn darüber hinaus auch keine Ansprüche gegenüber einem anderen Jugendamt bestehen, erstattet das KVJS-Landesjugendamt als überörtlicher Träger die Jugendhilfeaufwendungen.

    Ausnahme: Für Kostenerstattungsverfahren nach § 89d SGB VIII ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Landesversorgungsamt zuständig.

    Kontakt

    Andreas Sträßle

    Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit

    Alb-Donau-Kreis, Lkr. Biberach, Bodenseekreis, Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald, Lkr. Calw, Lkr. Esslingen, Stadt Freiburg, Lkr. Göppingen, Lkr. Heidenheim, Lkr. und Stadt Konstanz, Lkr. Ravensburg, Lkr. Reutlingen, Lkr. Rottweil, Lkr. Sigmaringen, Stadt Stuttgart, Lkr. Tuttlingen, Stadt Ulm, Lkr. Waldshut, Zollernalbkreis; Stadt- und Landkreise außerhalb Baden-Württembergs; Hilfe für Deutsche im Ausland

    Telefon: 0711 6375-122

    Christine Kremer

    Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit

    Stadt Baden-Baden, Lkr. Emmendingen, Lkr. Freudenstadt, Lkr. Heilbronn, Lkr. Karlsruhe, Lkr. Lörrach, Lkr. Ludwigsburg, Stadt Pforzheim, Schwarzwald-Baar-Kreis

    Telefon: 0711 6375-130

    Claudia Bittlingmaier

    Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit

    Lkr. Böblingen, Enzkreis, Stadt Heidelberg, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Lkr. Rastatt, Rems-Murr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Lkr. Schwäbisch Hall, Lkr. und Stadt Tübingen

    Telefon: 0711 6375-290

    Hans-Jochen Bosch

    Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen

    Telefon: 0711 6375-166