Teilhabemanagement in der Eingliederungshilfe

Nach § 90 SGB IX ist es Aufgabe der Eingliederungshilfe, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Für Inklusion und Partizipation im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bedarf es deshalb in der Eingliederungshilfe einer personenzentrierten und ganzheitlichen Steuerung. Dabei sollen zielgenaue und personenzentrierte Leistungen insbesondere im Sozialraum ermöglichen und helfen, die finanziellen Ressourcen effizient und wirkungsorientiert einzusetzen. Hierfür bedarf es eines verbindlichen und kooperativen Verfahrens, das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren. Dieses hat das Ziel, den Leistungsberechtigten selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und Teilhabe zu verbessern. Um dies zu erreichen wird, unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung in allen Verfahrensschritten, der individuelle Bedarf erhoben sowie anschließend möglichst passgenaue Leistungen entwickelt.

Für die Eingliederungshilfe ist daher in jedem Fall ein Gesamtplan zu erstellen. Der Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses (§ 121 SGB IX). Aus diesem Grund ist in mindestens zweijährlichen Abständen der Gesamtplan zu überprüfen und fortzuschreiben. Ein wichtiger Maßstab der Überprüfung sind die zuvor mit den Leistungsberechtigten besprochenen Wünsche und Ziele.

Dienstleistungen des KVJS

Der KVJS unterstützt die 44 Stadt- und Landkreise als Kompetenzzentrum in Baden-Württemberg beim Aufbau sowie bei der Durchführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Teilhabemanagements in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Die Änderungen des BTHG stellen die Fachkräfte in der gesamten Eingliederungshilfe vor große Veränderungen.

Aktuelle Themen werden daher vom KVJS in landesweiten Gremien, insbesondere der AG Teilhabemanagement, besprochen und Lösungsvorschläge entwickelt. Der kontinuierliche Einbezug der 44 Stadt- und Landkreise stellt dabei ein wichtiges Merkmal dar. Beispielsweise wurde eine Mustervorlage für den Gesamtplan sowie dessen Übersetzung in Leichter Sprache den Stadt- und Landkreisen zu Verfügung gestellt. Deren Anwendung wird vonseiten des KVJS empfohlen.

Darüber hinaus bieten die Jahrestagung zum Teilhabemanagement sowie regelmäßige online-basierte Austauschplattformen den Stadt- und Landkreisen durch Fachthemen, aktuelle Informationen und Praxisbeispiele eine Möglichkeit zum überregionalen Erfahrungsaustausch. 

In der KVJS-Qualifizierungsreihe "Teilhabemanagement" werden diese Entwicklungen, insbesondere die erhöhten Qualifizierungsanforderungen berücksichtigt. Die Fortbildungsreihe gliedert sich in mehrere Module und wird auf die Bedürfnisse der täglichen Arbeit im Teilhabemanagement in den Stadt- und Landkreisen abgestimmt. Neben der Fortbildungsreihe Teilhabemanagement, die als Grundlage dient, werden Vertiefungsschwerpunkte zu Teilhabeeinschränkungen und dem Leistungs- und Verfahrensrecht angeboten.

Kontakt

Jan Etzel

Telefon: 0711 6375-228

Jara Blase

Telefon: 0711 6375-236

Arbeits- und Orientierungshilfen

Expertinnen und Experten aus den Stadt- und Landkreisen sowie vom KVJS haben in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des KVJS einen Prozessablauf sowie eine vorläufige Orientierungshilfe Teilhabemanagement erarbeitet. Die Orientierungshilfe kann bei den Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen angefragt werden.

Weitere Arbeitshilfen stehen den Fachkräften der Stadt- und Landkreise im Mitgliederbereich zur Verfügung.